Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
Artikel 3
- Alle
Menschen sind vor dem Gesetz
gleich.
- Männer
und Frauen sind gleichberechtigt.
Der Staat fördert die
tatsächliche Durchsetzung der
Gleichberechtigung von Frauen und
Männern und wirkt auf die
Beseitigung der bestehenden
Nachteile hin.
- Niemand
darf wegen seines Geschlechtes,
seiner Abstammung, seiner Rasse,
seiner Sprache, seiner Heimat und
Herkunft, seines Glaubens, seiner
religiösen oder politischen
Anschauungen benachteiligt oder
bevorzugt werden. Niemand
darf wegen seiner Behinderung
benachteiligt werden.
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