Am 15. November 1994, also genau vor 20 Jahren, ist der neue Satz in Artikel 3 des deutschen Grundgesetzes in Kraft getreten: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." "Mit diesen schlichten sieben Worten ist ein Perspektivenwechsel in Gang gesetzt worden, der behinderte Menschen als Trägerinnen und Träger von Rechten und nicht als Objekte der Fürsorge betrachtet", erinnert H.- Günter Heiden, Pressesprecher des NETZWERK ARTIKEL 3 e.V. an diesen bedeutsamen Tag. Mit dem Sozialbesetzbuch IX, dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist dieser Perspektivenwechsel dann auch in Einzelgesetze eingeflossen, so Heiden. Doch mit der Ratifikation des UN-Behindertenrechtskonvention sei es nun an der Zeit, alle Einzelgesetze auf ihre Vereinbarkeit mit der Konvention zu überprüfen. So orientiere sich beispielsweise die Regelung der Selbsthilfeförderung im Sozialgesetzbuch V (Krankenversicherung) immer noch an einem veralteten Verzeichnis von "Krankheitsbildern", ist also dem medizinischen Modell von Behinderung verhaftet.
In einigen Bundesländern, etwa in Berlin, werde der Versuch unternommen, die Landesgesetze auf ihre Vereinbarkeit hin zu überprüfen, stellt Heiden fest. "Notwendig ist dies aber auch für die Bundesebene, zunächst bei allen neu zu schaffenden Gesetzen, wie etwa aktuell dem Präventionsgesetz und mittelfristig dem Bundesteilhabegesetz. Im Grunde müssten aber auch alle bestehenden Bundesgesetze Schritt für Schritt gecheckt werden, damit wirklich niemand mehr wegen seiner Behinderung benachteiligt wird."