Logo: Gute Nachrichten zur Inklusion Copyright: Marleen Soetandi

InfozeichenWorms: Vor kurzem konnte der Wormser Hauptfriedhof sein 120jähriges Bestehen begehen. 27 Hektar groß und mit knapp 18.000 Gräbern zählt der Wormser Hauptfriedhof mit seiner parkartigen Anlage zu einem der schönsten Friedhöfe der Region. Was viele jedoch nicht wissen ist, dass auf dem Wormser Hauptfriedhof seit einigen Jahren behinderte mit nicht-behinderten Menschen zusammenarbeiten und gemeinsam den Integrationsbetrieb Friedhof der Stadt betreiben. Dieses Modell stellt für das NETZWERK Artikel 3 eine gute Nachricht zur Inklusion dar, das hoffentlich viele Nachahmer*innen findet.

"Sie pflegen Gräber, Bäume und Wege und sorgen so dafür, dass der Wormser Hauptfriedhof ein schöner Ort bleibt, an dem Menschen trauern oder einfach spazieren gehen können", heißt es im Bericht von SWR Aktuell über das 120jährige Bestehen des Wormser Friedhofs und über den dort ansässigen Integrationsbetrieb.

Link zum SWR-Bericht über das Friedhofsjubiläum und den Integrationsbetrieb

Im Jahr 2020 arbeiteten 51 Mitarbeiter*innen mit und ohne Behinderungen auf den Friedhöfen der Stadt Worms. Auf der Internetseite der Stadt Worms heißt es: Der Aufgabenbereich des Integrationsbetriebs Friedhof der Stadt Worms (IBF) umfasst - mit einer Gesamtgröße von ca. 37 Hektar Friedhofsfläche

  • Hauptfriedhof Hochheimer Höhe
  • 11 Stadtteilfriedhöfe
  • 5 jüdische Friedhöfe
  • 1 islamischen Friedhofsteil

Aus der sozialen Verpflichtung heraus, Menschen mit Behinderungen auch in Arbeitsbereichen Perspektiven zu bieten, wird die eigenbetriebsähnliche Einrichtung als Integrationsbetrieb im Sinne des § 132 SGB IX geführt.

Der Zweck des Betriebes ist die Versorgung der Bevölkerung mit Bestattungsleistungen. Im Rahmen der sachgerechten Bewirtschaftung wird der Betrieb insbesondere In folgenden Bereichen tätig:

  • Bereitstellung und Pflege von Friedhöfen und Gräbern
  • Vorhaltung von Bestattungseinrichtungen
  • Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung von Bestattungen
  • Erhaltung künstlerisch oder geschichtlich wertvoller Grab- und Denkmäler in den Friedhöfen
  • Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer- von Krieg- und Gewaltherrschaft
  • Pflege der Jüdischen Friedhöfe
  • Planung, Erstellung, Instandhaltung, Umbau, Ausbau und Modernisierung sowie laufende Unterhaltung von Friedhöfen

Link zu weiteren Infos der Stadt Worms