Jena/Berlin: Immer wieder gelingt es behinderten Menschen mit Hilfe von Petitionen Veränderungen zu erreichen, wie ein aktuelles Beispiel zeigt. Mit einer Petition an den Deutschen Bundestag setzt sich Dr. Klaus Renziehausen seit 2019 dafür ein, dass auch Menschen mit einem Grad der Behinderung unter 50 unabhängig von ihrer Behinderungsform das Recht haben, bei ihrer Steuererklärung Behinderten-Pauschbeträge zu nutzen. Dass er nun die Nachricht vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags erhalten hat, dass die Petition erfolgreich war, das ist für das NETZWERK ARTIKEL 3 eine gute Nachricht zur Inklusion.
„Ich habe im Jahr 2019 eine Petition beim Deutschen Bundestag initiiert (Petition 89647: Pauschbeträge unabhängig von der Form der Behinderung gemäß § 33b EStG)). Das Ziel meiner Petition war, dass auch Menschen mit einem Grad der Behinderung unter 50 unabhängig von ihrer Behinderungsform das Recht haben, bei ihrer Steuererklärung Behinderten-Pauschbeträge zu nutzen“, berichtet Dr. Klaus Renziehausen aus Jena. Damals hatte er bereits die kobinet-nachrichten wegen dieser Petition kontaktiert.
„Ich freue mich sehr Ihnen mitzuteilen, dass die Petition Erfolg hatte – bereits am 9. Dezember 2020 ist mit dem ‚Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen‘ der Gesetzesparagraph EStG §33b entsprechend geändert worden. Kürzlich habe ich nun einen Brief des Deutschen Bundestags erhalten, in dem mir offiziell mitgeteilt wurde, dass das Petitionsverfahren abgeschlossen und meinem Anliegen entsprochen worden ist“, schrieb Dr. Klaus Renziehausen an die kobinet-nachrichten.
Die Petition wurde von 253 Mitzeichnenden unterstützt. Insgesamt wurden 89 Diskussionsbeiträge in die Petitionsplattform eingestellt, wie es in einer Information des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages heißt.