NETZWERK ARTIKEL 3

Verein für Menschenrechte und Gleichstellung Behinderter e.V.

Entwurf eines Gleichstellungsgesetzes für Behinderte (BehGleichstG)

(vom April 2000, § 10 wurde in Artikel 1 eingefügt)

Ein Vorschlag des Forums behinderter Juristinnen und Juristen
c/o Dr. Andreas Jürgens, Karl-Kaltwasser-Str. 27, 34121 Kassel

Die Gesamtdarstellung mit Problemstellung, Lösungsansatz, Formulierungsvorschlag und Begründung kann hier in Form von PDF-Dateien betrachtet und heruntergeladen werden:

Inhaltsübersicht

Vorwort: "Es ist höchste Zeit für ein Gleichstellungsgesetz"

  Textfassung   des Gesetzentwurfs   (RTF-Dokument, 386 KB)

   Textfassung   des Gesetzentwurfs   (PDF-Dokument, 87 KB)

Art. 1    Anti-Diskriminierungsgesetz (ADG)


§ 1 Zielsetzung
§ 2 Behinderung. Beeinträchtigung. Schädigung
§ 3 Verbot der Benachteiligung durch Träger öffentlicher Gewalt
§ 4 Durchsetzung der Gleichberechtigung behinderter Frauen und Männer
§ 5 Verbot der Diskriminierung im Rechtsverkehr
§ 6 Barrierefreiheit
§ 7 Verbandsklagerecht
§ 8 Beweiserleichterungen
§ 9 Anerkennung der Gebärdensprachen
§ 10 Berichtspflicht der Bundesregierung (wurde am 16. April in die Internetversion eingefügt)

Art. 2   Änderung von Bundesrecht zur Bekämpfung von Diskriminierungen im Privatrechtsverkehr


§  1 Diskriminierungsverbot bei der Rechtsausübung (§ 226 BGB)
§  2 Anspruch auf barrierefreie Gestaltung von Wohnraum im Mietrecht (§ 541 c BGB) und im Wohnungseigentumsrecht (§ 13 WEG)
§  3 Diskriminierungsverbot im Arbeitsrecht (§ 611 a BGB)
§  4 Beseitigung der Diskriminierung Gehörloser im Haftungsrecht (§ 828 Abs. 2 BGB)
§  5 Berücksichtigung von Behinderungen bei der Geltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGBG)
§  6 Berücksichtigung von Behinderungen im Versicherungsvertragsrecht (VVG)
§  7 Belange Blinder und Sehbehinderter im Urheberrecht (UrhG)

Art. 3   Änderung von Bundesrecht zur Herstellung von Barrierefreiheit


§  1 Barrierefreiheit im öffentlichen Personenverkehr
§  2 Barrierefreiheit der Bundesfernstraßen
§  3 Barrierefreiheit im Gaststättenrecht
§  4 Barrierefreiheit im Gewerberecht
§  5 Barrierefreiheit im sozialen Wohnungsbau
§  6 Barrierefreiheit bei der Ausübung des Wahlrechts
§  7 Barrierefreiheit im Luftverkehr

Art. 4   Änderung von Verfahrensrecht zur Anerkennung der Gebärdensprachen


§  1 Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes
§  2 Änderung des Sozialgesetzbuchs Zehntes Buch
§  3 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
§  4 Änderung der Strafprozessordnung
§  5 Änderung der Zivilprozessordnung

Art. 5   Weitere Änderung von Bundesrecht

§  1 Benachteiligungsverbot und Barrierefreiheit im Ausbildungsrecht
§  2 Ungehindertes Zugangsrecht zu Telediensten
§  3 Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes behinderter Menschen
§  4 Berufung behinderter Menschen als Schöffen

Art. 6 Übergangs- und Schlussvorschriften

- gegenwärtig keine Vorschläge -



Hinweise auf die BearbeiterInnen
Der Entwurf wurde von folgenden Mitgliedern des Forums behinderter Juristinnen und Juristen erarbeitet:
Petra Bungart (Verbandsjuristin), Hamburg
Prof. Dr. Theresia Degener (Ev. Fachhochschule), Bochum,
Peter Dietrich (Verbandsjurist, Bundesvereinigung Lebenshilfe), Marburg,
Alexander Drewes (Referatsleiter Recht, BiGuB), Marburg,
Martin Eisermann (Referendar jur.), Berlin,
Horst Frehe (Richter am Sozialgericht), Bremen,
Dr. Andreas Jürgens (Richter am Amtsgericht), Kassel,
Dr. Gunther Jürgens (Richter am Verwaltungsgericht), Kassel,
Sigrid Lübbers (Landesverwaltungsdirektorin LVA), Hannover,
Dr. Bettina Theben (Juristin), Berlin,
Matthias Weinert (Richter am Landgericht), Bremen.
Gesamtkoordination:
Dr. Andreas Jürgens, Kassel
Weiter mitgearbeitet haben:
Dr. Sigrid Arnade (NETZWERK ARTIKEL 3), Berlin,
Peter Deutschmann (Student), Berlin,
Hans Günter Heiden (NETZWERK ARTIKEL 3), Berlin (zugleich Endredaktion).
Berücksichtigt und teilweise fast wörtlich übernommen wurden Anregungen folgender Personen und Organisationen (soweit Vorschläge anderer übernommen werden, wird dies jeweils im Abschnitt "Lösungsansatz" dargestellt):
Sozialverband Reichsbund (Bundesvorstand und Abteilung Sozialpolitik, Norbert Berentz), Sozialverband VdK (Bundesgeschäftsführer Ulrich Laschet), BAGH e.V., Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV), Deutscher Verein für Blinde und Sehbehinderte in Studium und Beruf e.V. (DVBS), Deutscher Gehörlosenbund e.V., NETZWERK ARTIKEL 3 e.V. (Andrea Schatz), Weibernetz e.V., Landesbehindertenrat Hessen, Arbeitsgruppe Gleichstellung behinderter Menschen beim Ministerium für Arbeit, Soziales und Stadtentwicklung, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen.

Wir bedanken uns beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG), das die Endphase der Arbeit an diesem Gesetzentwurf freundlicherweise aus seinen Mitteln unterstützt hat.

Für inhaltliche Rückfragen oder Ergänzungen zum Gesetzentwurf wenden Sie sich bitte an das
Forum behinderter Juristinnen und Juristen
c/o Dr. Andreas Jürgens
Karl-Kaltwasser-Str. 27
34121 Kassel.


Der Gesetzentwurf ist erhältlich über das
NETZWERK ARTIKEL 3
- Verein für Menschenrechte und Gleichstellung Behinderter e.V. -
Krantorweg 1
13503 Berlin


Ihr E-Mail-Kontakt zur Geschäftsstelle: HGH@nw3.de
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