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Ergebnisse des fünften Ad-Hoc-Treffens aus Sicht behinderter Frauen
Thema "behinderte Frauen"
Ein Bericht über die 5. Sitzung des Ad-Hoc-Komitees sowie weitere Dokumente, die diese Verhandlungsrunde betreffen, sind veröffentlicht worden:
www.un.org/esa/socdev/enable/rights/ahc5.htm
Bei der Diskussion um Artikel 12 Freiheit von Gewalt und Missbrauch ist in dem Bericht unter Punkt 45 folgende Notiz zu finden:
» Es gab eine breite Einigkeit darin, dass ‘Frauen und Mädchen’ oder ‘Frauen und Kinder’ von Gewalt und Missbrauch besonders betroffen sind. Keine Einigkeit konnte darüber erzielt werden, wo und wie dieses Thema einzubeziehen sei. Interessierte Delegationen wurden gebeten, über einen angemessenen Umgang mit dieser Thematik zu beraten. «
Ansonsten ist in diesen offiziellen Dokumenten über Diskussionen zur Sichtbarmachung behinderter Frauen nicht viel zu finden.
Aufschlussreicher ist ein Bericht des ehemaligen Direktors des Europäischen Behindertenforums (EDF), Stefan Trömel, der die Erarbeitung der UN-Konvention weiter begleitet. Er schreibt,
- dass das Thema "Frauen mit Behinderungen" bei der nächsten Sitzung des Ad-Hoc-Komitees (1. - 12. August 2005 in New York) verhandelt wird;
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dass der International Disability Caucus (IDC) eine Arbeitsgruppe zum Thema "Frauen mit Behinderungen" eingerichtet hat;
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dass es derzeit drei alternative Möglichkeiten gibt, um die Anliegen behinderter Frauen zu berücksichtigen:
- einen eigenen Artikel zu Frauen mit Behinderungen
gender mainstreaming (das bedeutet, Frauen und ihre Anliegen in allen relevanten Artikeln zu nennen)
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eine Kombination aus beidem;
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dass es in einigen EU-Staaten eine starke Opposition gegen einen eigenen Frauen-Artikel, aber auch gegen die Genderperspektive in anderen Artikeln gibt.
Stefan Trömel favorisiert die dritte Möglichkeit, eine Kombination: Seiner Ansicht nach sollte es einen kurzen gesonderten Artikel zu "Frauen mit Behinderungen" geben, um eine durchgängige Geschlechterperspektive im gesamten Text zu bekräftigen. Außerdem sollte in etlichen Artikeln auf Frauen mit Behinderungen Bezug genommen werden.
Diesen Bericht ergänzte die Direktorin des EDF Carlotta Besozzi bei ihrem Besuch beim Deutschen Behindertenrat (DBR) am 21.3.2005 wie folgt:
- Das Ad-Hoc-Komitee wird seine Arbeit im August bei Entwurf-Artikel 15 fortsetzen. Da Korea einen eigenen Artikel zu behinderten Frauen als Artikel "15 bis" eingebracht hatte, wird dann auch darüber zu diskutieren sein, in welcher Form in der Konvention auf die Situation von behinderten Frauen Bezug genommen wird.
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Carlotta Besozzi bestätigte, dass eine Diskussion zur sichtbaren Einbeziehung von behinderten Frauen bereits bei Entwurf Artikel 12 "Freiheit von Gewalt und Missbrauch" stattgefunden habe, wobei eine Gruppe es für ausreichend gehalten habe, in der Präambel einen Hinweis zur Bedrohung von behinderten Frauen durch Gewalt einzufügen während die andere Gruppe einen direkten Hinweis in Artikel 12 bevorzuge.
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Daneben gab es eine Rahmenveranstaltung des IDC zum Thema Frauen mit Behinderungen. Eine einheitliche Meinung dahingehend, wie am besten auf die Situation von behinderten Frauen in der Konvention Bezug genommen werden könne, gab es auch dort nicht. Schließlich wurde im Hinblick auf den koreanischen Vorschlag auch dort ein Artikel "15 bis" zu Frauen mit Behinderungen entworfen.
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Großbritannien, das in der zweiten Jahreshälfte die EU-Präsidentschaft innehaben wird, wird im Juli zur Vorbereitung der Sitzung des Ad-Hoc-Komitees im August eine Regionalkonferenz durchführen, zu der auch die Behindertenorganisationen eingeladen werden. Das EDF wird im Vorfeld unter Einbeziehung der Nationalen Behindertenräte ein Positionspapier erstellen.
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Nach Ansicht von Carlotta Besozzi gibt es inzwischen keine europäischen Staaten mehr, die sich komplett gegen eine Genderperspektive aussprechen. Zu diskutieren bliebe lediglich die Lösung: also entweder ein eigener Artikel oder Bezugnahme in einzelnen Artikeln oder beides.
Konsequenzen: Was ist bis zur nächsten Sitzung des Ad-Hoc-Komitees zu tun?
Die von den deutschen Frauen und Lydia Zijdel erarbeiteten Vorschläge gilt es offensiv zu vertreten, denn ein schwacher Artikel zu "Frauen mit Behinderungen" ist kontraproduktiv. Dann besteht die Gefahr, dass Staaten meinen, für behinderte Frauen würde nur dieser Artikel in dem gesamten Dokument gelten.
Entsprechend müssen die EU-Staaten überzeugt werden.
Und die Vorschläge müssen auch stärker beim IDC und dort speziell bei der Arbeitsgruppe "Frauen mit Behinderungen" bekannt gemacht werden.
Schließlich muss erreicht werden, dass auch das EDF in seinem Positionspapier für die nächste Sitzung des Ad-Hoc-Komitees sowie bei der vorbereitenden Regionalkonferenz im Juli die erarbeiteten Vorschläge vertritt.
Weitere Informationen unter: www.un-behindertefrauen.org
E-Mail-Kontakt:
s.arnade@nw3.de
aktualisiert:
am
Freitag, 14.06.2024, 11.03