Presseinformation vom 23. November 2004 von NETZWERK ARTIKEL 3 e.V.

 Inhalt :

UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen:
Nachbesserungsbedarf in der Frauenfrage


» Die Bundesregierung ist gut beraten, wenn sie bei der UN-Konvention in der Gender-Frage eine Vorreiterrolle übernimmt, « sagte Prof. Dr. Theresia Degener auf der gestrigen Fachkonferenz "Menschenrechte und Behinderung" in Berlin. Da sie in der Frauenfrage erheblichen Nachbesserungsbedarf sieht, übernimmt sie die Schirmherrschaft für die Kampagne "Behinderte Frauen in der UN-Konvention sichtbar machen!" von NETZWERK ARTIKEL 3 e.V. und Sozialverband Deutschland e.V.

Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) hatte der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Karl Hermann Haack, eingeladen, um mit Betroffenen und Fachleuten aus dem internationalen Spektrum die UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu diskutieren.

» Ich hielt es für selbstverständlich, dass die Situation behinderter Frauen berücksichtigt wird und habe diesen Aspekt selbst wenig beachtet, « sagte die Juristin Degener, die in der deutschen Delegation an der Erarbeitung des vorliegenden Entwurfs der Konvention beteiligt war.
Weiter führte die behinderte Fachfrau aus, dass es mit dem vorliegenden Konventionsentwurf gelungen sei, Behinderung weniger als medizinisches individuelles Problem, sondern vielmehr als soziale gesellschaftliche Frage zu betrachten und zu verdeutlichen, dass Menschenrechte für behinderte Menschen genauso gelten wie für alle anderen.

"Behinderte Frauen in der UN-Konvention sichtbar machen!" ist eine Kampagne von NETZWERK ARTIKEL 3 e.V. und dem Sozialverband Deutschland (SoVD) e.V.

 www.un-behindertefrauen.org 

 www.un-disabledwomen.org 

V.i.S.d.P.: Dr. Sigrid Arnade (NETZWERK ARTIKEL 3 e.V.)


E-Mail-Kontakt:   s.arnade@nw3.de
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