Presseinformation vom 3. Dezember 2004 von NETZWERK ARTIKEL 3 e.V.

 Inhalt :

Unterschriftensammlung per Internet


Behinderte Menschen und ihre Organisationen können jetzt die Kampagne von NETZWERK ARTIKEL 3 e.V. und dem Sozialverband Deutschland e.V. » Behinderte Frauen in der UN-Konvention sichtbar machen! « durch ihre Unterschriften unterstützen. Unterschriften können über die dreisprachige Website  www.un-behindertefrauen.org  geleistet werden.

Zum Hintergrund: Die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen erarbeiten seit 2002 eine » Konvention zum Schutz und der Förderung der Rechte und der Würde von Menschen mit Behinderungen «. In dem derzeitigen Entwurf sind zwar die Menschenrechte behinderter Bürgerinnen und Bürger recht gut verankert, aber die Genderperspektive fehlt nahezu im gesamten Dokument. Die besonderen Bedürfnisse oder Diskriminierungen von Frauen mit Behinderungen werden kaum erwähnt oder berücksichtigt. Bislang bleiben behinderte Frauen unsichtbar.

Um aber in den UN-Mitgliedsstaaten und in der Gesellschaft das Bewusstsein für die spezifischen Diskriminierungen von Frauen mit Behinderungen zu schärfen und damit über ihre Situation berichtet wird, ist es unerlässlich, die Genderperspektive aufzunehmen. Die bereits bestehende UN-"Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau" ist in dieser Hinsicht unzureichend, da ihr die Behindertenperspektive fehlt. Deshalb sind die Staaten, die diese Konvention unterzeichnet haben, nicht verpflichtet, über die Situation behinderter Frauen zu berichten.

Wer die Kampagne durch seine Unterschrift unterstützt, fordert damit alle UN-Mitgliedsstaaten dazu auf, die Prinzipien des Gender Mainstreaming in der gesamten UN-Konvention zu verwirklichen und alle notwendigen Schritte zu ergreifen, damit behinderte Frauen in dem gesamten Dokument sichtbar werden.

V.i.S.d.P.: Dr. Sigrid Arnade (NETZWERK ARTIKEL 3 e.V.)



E-Mail-Kontakt:   s.arnade@nw3.de
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