Berlin; "Deutschland nach vorne bringen“, so lautete das Motto der Fachkonferenz der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, die am 20. April in Berlin stattfand. Im Zentrum stand die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Der Einladung zur Fachtagung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes folgten über 400 Gäste. So viele wie noch nie zuvor. Dass es eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes braucht, hat bereits eine Evaluierung aus dem Jahr 2016 gezeigt. Jetzt gäbe es keine Zeit mehr zu verlieren, sagte Ferda Ataman, die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, in ihrer Begrüßungsrede, wie es in einem Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes heißt. Ottmar Miles-Paul vom NETZWERK ARTIKEL 3 war bei der Tagung mit dabei und hat an einem Workshop zum Thema Barrierefreiheit und angemessene Vorkehrungen mitgewirkt.
„Die Zivilgesellschaft hat ihre Arbeit getan und einen umfangreichen Forderungskatalog zur AGG-Reform vorgelegt. Nun ist die Politik gefragt.“ Im Anschluss diskutierten Expert*innen in drei Panels über mögliche und nötige Schritte bei der Ausgestaltung der Gesetzesreform. In weiteren vier Workshops gingen die Fachgespräche in die Tiefe. Bundesfamilienministerin Lisa Paus hob in ihrer Rede die Bedeutung eines starken Diskriminierungsschutzes für die gesamte Gesellschaft hervor. „Diskriminierung kann früher oder später jeden und jede treffen“, sagte Paus. Sie stellte sich deutlich hinter das Reformvorhaben: „Ich verspreche Ihnen, dass wir uns für weitestgehenden Diskriminierungsschutz einsetzen werden.“ Ein wichtiger Schritt hin zur Stärkung von Antidiskriminierung sei bereits mit der Ernennung von Ferda Ataman zur Unabhängigen Antidiskriminierungsbeauftragten getan, so Paus, die Ataman für ihren bisherigen Einsatz im Amt ausdrücklich dankte.
Den Abschluss der Konferenz bildete die Podiumsdiskussion mit Ferda Ataman und den Abgeordneten Clara Bünger (Die Linke), Katrin Helling-Plahr (FDP), Kaweh Mansoori (SPD), Awet Tesfaiesus (Bündnis 90/Die Grünen) und Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU). Eine ausführliche Tagungsdokumentation soll vonseiten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes in Kürze folgen.
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„Auf der Fachtagung wurden die unterschiedlichen Aspekte der Diskriminierung und des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes diskutiert. Zum Thema Barrierefreiheit und Antidiskriminierung sprach Dr. Volker Sieger mit drei anderen Expertinnen und Experten im Rahmen der Podiumsdiskussion ‚Recht wirksam machen – Wo steht der Antidiskriminierungsschutz in Deutschland?'“, heißt es in einem Bericht der Bundesfachstelle Barrierefreiheit zur Veranstaltung.
Thema Barrierefreiheit und Antidiskriminierung
„Die Verpflichtung zur Herstellung von Barrierefreiheit muss grundsätzlich im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz oder in einzelnen Fachgesetzen geregelt werden“, erklärte Dr. Volker Sieger, Leiter der Bundesfachstelle Barrierefreiheit, in seinem Diskussionsbeitrag.
Dr. Sieger zufolge ist das Thema Barrierefreiheit folgendermaßen in das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zu integrieren: „In das AGG müssten zwei zentrale Punkte aufgenommen werden:
1. Wenn jemand gegen Barrierefreiheitsvorschriften aus anderen Gesetzen (BGG, BFSG oder Fachgesetzen) im Zivilrecht verstößt, dann ist das eine Diskriminierung nach dem AGG mit entsprechenden Rechtsfolgen.
2. Die Versagung angemessener Vorkehrungen für Menschen mit Behinderungen muss als verbotene Benachteiligung ins AGG aufgenommen werden. Dafür ist der Begriff der ‚angemessenen Vorkehrung‘ in das AGG aufzunehmen, dort näher zu definieren und als einklagbarer Rechtsanspruch auszugestalten.“
Wichtig sei, betonte Dr. Sieger, die Verknüpfung zwischen AGG und dem oder den anderen Gesetzen. Das Thema Barrierefreiheit wurde zudem in einem der Workshops vertieft, die am Nachmittag stattfanden. Der Titel des Workshops war „Barrierefrei für alle: Angemessene Vorkehrungen im AGG“, heißt es im Bericht der Bundesfachstelle Barrierefreiheit zur Fachkonferenz.