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Hamburger Rathaus - Foto: www.hamburg.deHamburg: Auf Bundesebene gibt es bereits seit 2017 einen Partizipationsfonds zur Förderung der Selbstvertretung behinderter Menschen. Nun wurde auch in Hamburg ein solcher Partizipationsfonds eingerichtet. "Um niedrigschwellige Maßnahmen und Projekte zur Mitbestimmung von Menschen mit Behinderungen umsetzen zu können, benötigen insbesondere kleine Verbände und Organisationen finanzielle Unterstützung. Deshalb hat Hamburg einen Fonds eingerichtet, für den ab sofort Förderanträge gestellt werden können. Der Partizipationsfonds ist mit einem Fördervolumen von jährlich 150.000 Euro ausgestattet, 2023 stehen einmalig 300.000 Euro zur Verfügung", heißt es in einer Presseinformation der Hamburger Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration. Für das NETZWERK ARTIKEL 3 ist diese Stärkung der Partizipation behinderter Menschen eine gute Nachricht zur Inklusion.

Menschen mit Behinderungen sollen in Politik und Gesellschaft mitbestimmen können. Die Förderung dieser Mitbestimmung ist in Hamburg nicht nur ein Ziel des Senats, sondern auch gesetzlich verankert (§15a, HmbBGG). Der neu eingerichtete Partizipationsfonds, der auf einen Beschluss der Bürgerschaft zurückgeht, stärkt Menschen mit Behinderungen und die sie vertretenden Verbände darin, ihre Beteiligungsrechte eigenständig wahrzunehmen. Sozialsenatorin Dr. Melanie Leonhard erklärte dazu: „Uns geht es darum, nicht über Menschen mit Behinderungen zu sprechen, sondern mit ihnen. Das Geld aus dem Partizipationsfonds hilft, dass sie aktiv und auf Augenhöhe mit anderen Interessenvertretungen an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten mitwirken. Dabei liegt der Fokus vor allem auf der Selbstbefähigung, ihre Interessen eigenständig und selbstbestimmt vertreten zu können.“

Dr. Dagmar Entholt-Laudien, Vorsitzende des Vorstands der BürgerStiftung Hamburg sagte: „Die BürgerStiftung Hamburg verbindet die Menschen in unserer Stadt. Wir machen Mut. Mit dem neuen Partizipationsfonds wollen wir Hamburgerinnen und Hamburgern mit Behinderungen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erleichtern. Wir fördern niedrigschwellig ehrenamtliche Organisationen und kleinere Vereine, die sich in diesem Bereich engagieren, weil sie bereits viel Wissen und bewährte Strukturen mitbringen. So können wir am besten helfen. Der Partizipationsfonds ist uns ein wichtiges Anliegen, denn eine lebendige Stadtgesellschaft, die sich den Problemen der Zeit stellt, lebt von Vielfalt und der Teilhabe aller.“

Förderung der Selbstbefähigung von Verbänden und Vereinen

Gefördert werden unter anderem die Teilnahme an Weiterbildungen und Qualifizierungsangeboten zur Stärkung der Selbstvertretung, Digitalisierungsprojekte, Maßnahmen zur Nachwuchsförderung und die Vernetzung der Selbstvertretungsorganisationen und Verbände untereinander. Auch für die Erstellung barrierefreier Infomaterialien und Öffentlichkeitsarbeit können Fördergelder beantragt werden.

Mittel aus dem Fonds können ausschließlich Interessens- und Selbstvertretungsorganisationen sowie Betroffenenverbände der Menschen mit Behinderungen beantragen, eine Inanspruchnahme der Mittel durch Privatpersonen ist ausgeschlossen.

Siebenköpfiger Beirat begleitet die Fördervergabe

Die Sozialbehörde hat einen siebenköpfigen Beirat einberufen, der an der Auswahl der zu fördernden Projekte beteiligt wird. Damit werden die Interessen der Menschen mit Behinderung im Vergabeprozess berücksichtigt.

Die BürgerStiftung Hamburg übernimmt im Auftrag der Stadt die zuwendungsrechtliche Administration. Sie berät auch dazu, ob und wie Projekte gefördert werden können.

Alle Informationen zum Fonds und den Fördermöglichkeiten gibt’s im Internet unter www.buergerstiftung-hamburg.de/fonds/partizipation Informationen. Fragen zur Antragstellung können direkt an die Projektkoordinatorin des Partizipationsfonds, Dr. Chisha Chakanga, unter Telefon 0176/344 851 95 oder E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. gerichtet werden.

Link zur Presseinformation

Die LIGA Selbstvertretung begrüßte die Hamburger Initiative für die Schaffung eines Partizipationsfonds und äusserte die Hoffnung, dass diesem Beispiel auch andere Bundesländer folgen. Wer politische Partizipation wolle, müsse dies auch entsprechend fördern. Vor allem, wenn es darum geht, die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu begleiten und sich in Prozesse der Eingliederungshilfe im Sinne der Betroffenen einzumischen, bräuchten die Selbstvertretungsorganisationen entsprechende Ressourcen.