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InfozeichenBerlin: Gemäß einer Fachlichen Weisung der Berliner Sozialsenatorin Katja Kipping vom 23. November 2022 können behinderte Arbeitgeber*innen in Berlin die bei ihnen angestellten Persönlichen Assistent*innen nach Entgeltgruppe 5 des Tarifvertrags der Länder (TV-L) entlohnen. Dies gilt rückwirkend ab dem 01.01.2022. Grundlage hierfür ist eine für diese Form der Assistenz-Erbringung bisher einmalige Tarifeinigung. Diese Information der Arbeitsgemeinschaft der Arbeitgeber*innen mit Persönlicher Assistenz (AAPA), die sich für diese Regelungen eingesetzt hat, ist für das NETZWERK ARTIKEL 3 eine gute Nachricht zur Inklusion.

Um diese Regelungen zu erreichen, verhandelte der Landesbezirk Berlin-Brandenburg der Gewerkschaft ver.di als Vertreter der Persönlichen Assistent*innen mit der Arbeitsgemeinschaft der Arbeitgeber*innen mit Persönlicher Assistenz (AAPA). Dieser für die Tarifverhandlungen neu gegründete Verein fungiert dabei als Arbeitgeber*innenverband. Die Eckpunkte eines noch zu erarbeitenden Tarifvertrags liegen seit 30.6.2021 in Form einer Niederschrifts­erklärung vor.

Wie allgemein üblich, gilt nach Informationen des AAPA die Tarifeinigung auch in diesem Falle nur für Betriebe, die im Arbeitgeberverband organisiert sind. Deshalb sei die Mitgliedschaft des*der behinderten Arbeitgeber*in bei AAPA e. V. notwendig, damit die höheren Lohnkosten von Seiten der Berliner Sozialverwaltung anerkannt werden. Zudem gelte der Tarifvertrag nur im Bundesland Berlin.

Auf Grundlage der oben erwähnten Fachlichen Weisung können die behinderten Arbeitgeber*innen ihren Assistent*innen jetzt den gleichen Stundenlohn wie die beiden großen Berliner Assistenzdienste (ambulante dienste e.V. und Neue Lebenswege gGmbH) zahlen. Diese hatten zum 01.07.2019 Haustarifverträge mit ver.di abgeschlossen, in denen erreicht werden konnte, dass die Tätigkeit in der Persönlichen Assistenz in der besser vergüteten TV-L-Entgeltgruppe 5 eingeordnet wird. Seit diesem Zeitpunkt hatten die behinderten Arbeitgeber*innen massive Schwierigkeiten, ihre Assistent*innen zu halten bzw. neue Assistent*innen zu finden, weil sie diese weiterhin nur nach der TV-L-Entgeltgruppe 3 entlohnen konnten. Und das, obwohl Assistent*innen im Arbeitgeber*innen-Modell im Vergleich mit ihren Kolleg*innen, die bei Assistenzdiensten angestellt sind, zuverlässiger sein müssen, eine größere Verantwortung tragen und ein höheres Risiko haben, entlassen zu werden.

Der jetzt erzielte Erfolg ist nach Informationen des AAPA das Ergebnis eines zähen Prozesses, bei dem die politisch Verantwortlichen immer wieder versuchten, die Beendigung der Ungleichbehandlung der behinderten Arbeitgeber*innen hinauszuzögern. Trotz der entsprechenden Zusicherung im Berliner Koalitionsvertrag von Dezember 2021 waren zahlreiche Gespräche und zwei Protestaktionen notwendig.

Leider konnte keine vollständige Gleichbehandlung zwischen den bei Assistenzdiensten Angestellten und den bei behinderten Arbeitgeber*innen Angestellten erreicht werden. Erstere erhalten eine höhere Jahressonderzahlung und einen Zuschuss zu ihrem ver.di-Mitgliedsbeitrag.