Schutz 0811

Schild zum DiskriminierungsschutzBerlin, 15.12.2023: Pünktlich zum 15. Dezember 2023 hat ein vom NETZWERK ARTIKEL 3 unterstütztes Bündnis aus Selbstvertretungsorganisationen behinderter Menschen und der Behindertenhilfe einen "Aktionsplan für ein diskriminierungsfreies Gesundheitswesen“ vorgelegt. In elf Maßnahmepaketen sind rund 150 Einzelmaßnahmen aufgelistet, die dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) helfen sollen, den vom Ministerium angestrebten Aktionsplan mit konkreten Vorschlägen zu füllen. Das BMG hatte darum gebeten, bis zum 15. Dezember Maßnahmen für ein "diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen“ schriftlich einzureichen und will einen Aktionsplan bis zum Sommer 2024 erarbeiten.

„Das bisherige Vorgehen des BMG sehen wir im Bündnis sowohl inhaltlich als auch prozessual als problematisch an. So fehlt dem Ansatz des Ministeriums etwa die menschenrechtliche Fundierung,“ kritisiert H.- Günter Heiden vom NETZWERK ARTIKEL 3. „Ebenso vermissen wir bei den vorgegebenen fünf Handlungsfeldern des BMG den wichtigen Bereich der Aus-, Fort- und Weiterbildung, der gerade für ein diskriminierungsfreies Gesundheitswesen unverzichtbar ist. Deshalb haben wir einen eigenen Aktionsplan erstellt.“

Schwerpunkt der vom Bündnis vorgeschlagenen Maßnahmen ist die Herstellung umfassender Barrierefreiheit bei allen Einrichtungen im Gesundheitswesen sowohl im Zugang als auch bei der Information und Kommunikation. Diese Maßnahmen müssen aber auch mit ausreichenden Ressourcen unterlegt sein. Einen besonderen Wert legt das Bündnis darauf, dass es keine neuen Spezialstationen für behinderte Menschen in Krankenhäusern geben dürfe, vielmehr erforderlich sei der Ausbau von inklusiven Lösungen innerhalb der Regelversorgung.

Eine Besonderheit weist das erste Paket auf: Darin listet das Bündnis gesetzgeberische Sofortmaßnahmen auf, die bereits bis zum Ende der Legislaturperiode 2025 umgesetzt werden müssen und nicht auf die lange Bank geschoben werden dürften: Dies betrifft etwa die Änderung des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes oder die Regelung zur Assistenz behinderter Menschen im Krankenhaus. Bis zum 12. Januar 2024 können weitere Vorschläge niedrigschwellig auf einem barrierefreien Formblatt an das Bündnis eingereicht werden.

Link zum Aktionsplan

Link zu Infos zum Formblatt

Im Bündnis inklusives Gesundheitswesen arbeiten die folgenden Organisationen zusammen:

Abilitywatch e.V. / Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e. V. / Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V. / Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland – ISL e.V. / Kellerkinder e.V. / LEBENSNERV – Stiftung zur Förderung der psychosomatischen MS-Forschung / LIGA Selbstvertretung – DPO Deutschland / NETZWERK ARTIKEL 3 – Verein für Menschenrechte und Gleichstellung Behinderter e.V. / Weibernetz e.V. – Bundesnetzwerk von FrauenLesben und Mädchen mit Beeinträchtigung.

Link zum Aktionsplan des Bündnis inklusives Gesundheitswesen mit dem Titel „Gesundheit für Alle! Aktionsplan für ein diskriminierungsfreies Gesundheitswesen – divers, inklusiv, barrierefrei vom 15. Dezember 2023

Kontakt für weitere Vorschläge für den Aktionsplan: H.- Günter Heiden; Bündnis inklusives Gesundheitswesen, c/o NETZWERK ARTIKEL 3 e.V., Leipziger Straße 61, 10117 Berlin, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.; www.netzwerk-artikel-3.de