Schutz 0811

Berlin, 9.1.2024: "Entwicklung von Plänen: Alle Zugänge und Nutzungsmöglichkeiten von Gesundheitsdienstleistungen sind barrierefrei zu gestalten und angemessene Vorkehrungen sind bereitzuhalten (lt. Nr. 48 CRPD/C/DEU/CO/1) – Barrierefreiheit muss als verpflichtender Qualitätsstandard generell eingeführt werden." So lautet ein Vorschlag für den vom Bundesministerium für Gesundheit zu erarbeitenden Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen, den das Bündnis inklusives Gesundheitswesen dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 15. Dezember unterbreitet hat. Die Vorschläge für einen "Aktionsplan für ein diskriminierungsfreies Gesundheitswesen – divers, inklusiv, barrierefrei" unter dem Motto "Gesundheit für Alle" mit vielfältigen Maßnahmen sollen dazu beitragen, dass der für dieses Jahr angekündigte Aktionsplan zügig erarbeitet wird und vor allem für ein wirklich inklusives, diverses und barrierefreies Gesundheitswesen sorgt.

„Ärzte-ZV: Die Zulassungspraxis für Kassensitze ist an Barrierefreiheit zu knüpfen: Die ‚Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV)‘ ist in Abschnitt VI ‚Zulassung und Vertragsarztsitz‘ entsprechend zu ergänzen.“ So lautet ein weiterer Vorschlag des Bündnisses für das Maßnahmenpaket 3: Maßnahmen zur barrierefreien Infrastruktur.

Link zu den Vorschlägen des Bündnis inklusives Gesundheitswesen für den Aktionsplan des BMG