Schutz 0811

Logo der UNBerlin, 22.3.2024: Mit dem Blick auf den 15. Jahrestag des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland fordern der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, und das Deutsche Institut für Menschenrechte Bund, Länder und Kommunen auf, sich stärker für die Inklusion und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen einzusetzen.

Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel betont mit Blick auf diese Konvention: „Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist nicht verhandelbar, Bund und Länder haben sich mit der Ratifizierung der Konvention dazu verpflichtet. Für Inklusion braucht es einen langen Atem, und der scheint manchem in Deutschland auf halbem Weg schon auszugehen. Die Ampelkoalition hatte zu Beginn der Legislaturperiode einen vielversprechenden Koalitionsvertrag vorgelegt, in dem viel Barrierefreiheit und Inklusion stecken – am Ende wird sich die Regierungskoalition an ihren eigenen Zielvorgaben messen lassen müssen.

Eine dieser Zielvorgaben ist, das Bundesprogramm Barrierefreiheit aufzulegen, um Deutschland in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens, vor allem aber bei der Mobilität, beim Wohnen, in der Gesundheit und im digitalen Bereich, barrierefrei zu machen. In diesem Zusammenhang ist die geplante Novelle des Behindertengleichstellungsgesetzes von größter Wichtigkeit für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, denn hier sollen auch private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit verpflichtet werden. Dieser Schritt ist unerlässlich. Mit freiwilligen Lösungen kommen wir hier nicht weiter, das durften wir in den letzten Jahren lernen. Österreich hat es uns vorgemacht, und wir müssen nun endlich nachziehen.“

„Auch 15 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention hat die Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen vielerorts nicht die notwendige politische Priorität oder steht unter Ressourcenvorbehalten“. erklärt ebenso die Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Britta Schlegel und hebt dazu ebenfalls hervor: „Menschenrechte sind aber nicht verhandelbar. Der Ausbau der Barrierefreiheit in allen Gesellschaftsbereichen muss endlich voranschreiten. Tradierte Sonderstrukturen wie Förderschulen, Werkstätten oder Wohneinrichtungen müssen schrittweise ab- und inklusive Angebot aufgebaut werden. Dazu müssen bestehende finanzielle und personelle Ressourcen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention umverteilt werden. Bislang mangelt es jedoch an der notwendigen Entschlossenheit von Politik, Verwaltung und den Anbietern sozialer Dienstleistungen, diese Herausforderung systematisch anzugehen“.

Zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention hatte Ende Februar eine Konferenz mit rund 800 Teilnehmenden (davon 500 in Präsenz) aus dem ganzen Bundesgebiet stattgefunden. Sie hatte Empfehlungen dazu beschlossen, wie Inklusion weiter voranzubringen ist. Diese Empfehlungen wurden jetzt veröffentlich und können hier als PDF-Datei herunter geladen werden.