Selbstdarstellung

Das NETZWERK ARTIKEL 3 hat sich Ende 1996 als Nachfolger des "Initiativkreises Gleichstellung Behinderter" gegründet, der wesentlich am Zustandekommen des Benachteiligungsverbotes für behinderte Menschen im Grundgesetz mitgewirkt hat. Es ist ein bundesweit arbeitendes Netzwerk der Gleichstellungsinitiativen, das sich einer menschenrechtsorientierten Sichtweise von Behindertenpolitik verschrieben hat.
In der Gründungsphase arbeitete das Netzwerk in Form eines ISL-Projektes. Am 19. September 1998 hat sich das NETZWERK ARTIKEL 3 als eingetragener Verein gegründet.