Von kobinet-Korrespondent Keyvan Dahesch
Frankfurt a.M. (kobinet - 26.03.2003 - 14:26) Eine Rollstuhlfahrerin hat die Deutsche
Bahn wegen Mängeln bei Behindertentoiletten in Zügen auf Schmerzensgeld und Schadensersatz verklagt. Bei mehreren Zug-Fahrten habe sie die Behindertentoilette mit dem Hinweis «defekt» verschlossen vorgefunden, sagte die Vorsitzende des Behindertenverbandes Netzwerk Artikel 3, Sigrid Arnade, in Frankfurt. «Bei einer Fahrt von Berlin nach Hamburg musste ich in meiner Not die Fußgeher-Toilette benutzen und wurde trotzdem inkontinent», beklagte die promovierte Tierärztin, die seit
über zehn Jahren wegen einer fortschreitenden Krankheit Rollstuhlnutzerin ist.
Da es bei den Zugbegleitern keine Frau gab, die ihr hätte helfen können, musste eine fremde Frau aus den Reihen der Fahrgäste sie aus der Toilette herausholen. Auf die Beschwerde ihres Rechtsanwalts schrieb die Bahn AG, das Unternehmen sei nicht verpflichtet, «Behinderten-Toiletten vorzuhalten». Als Trost bot ihr der Bahnvorstand einen Reisegutschein im Wert von 100 EUR an.
Arnade lehnte das Angebot ab und legte über ihren Anwalt Klage beim Amtsgericht in Frankfurt auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen die Bahn AG ein. Die Leiterin der Kontaktstelle für Behinderte bei der Bahn, Ellen Engel, sagte gegenüber der Deutschen Presseagentur, die Bahn bedauere die «unangenehmen
Erlebnisse» der Rollstuhlfahrerin. Wegen des laufenden Rechtsstreits wollte sie sich aber nicht weiter äußern.
am Donnerstag, 01.01.1970, 01:00