Heiden Hans Gunter ISLBerlin, 1. Oktober 2026: Während der internationalen Behindertenbewegung mit der Verabschiedung der UN-Behindertenrechtskonvention am 13. Dezember 2006 ein wichtiger Durchbruch in Sachen Menschenrechte behinderter Menschen gelungen ist, hat die Bewegung für die Rechte älterer Menschen noch einen weiten Weg in Sachen Verankerung der Menschenrechte älterer Menschen vor sich. Deshalb fordert das NETZWERK ARTIKEL 3 zum heutigen am 1. Oktober 2026 begangenen internationalen Tag älterer Menschen die Bundesregierung auf, den Prozess für die Schaffung einer Konvention der Vereinten Nationen für die Rechte älterer Menschen aktiv zu unterstützen. Die Organisation will sich zukünftig mit anderen Verbündeten in den auf der Ebene der Vereinten Nationen gestarteten Prozess für die Entwicklung einer solchen Menschenrechtskonvention für ältere Menschen stark machen, wie H.-Günter Heiden vom NETZWERK ARTIKEL 3 den kobinet-nachrichten mitteilte.

Mittels einer Resolution des UN-Menschenrechtsrates vom 3. April 2025 (Res A/ HRC/RES/58/13) wurde der Auftrag festgeschrieben, eine entsprechende Konvention zu den Rechten älterer Menschen zu erarbeiten.

Siehe folgenden Link: https://docs.un.org/en/A/HRC/RES/58/13

Mit der Erarbeitung dieser Konvention beauftragt ist eine Intergovernmental Working Group (IGWG) der Vereinten Nationen. Zu einem ersten Termin traf sie sich vom 18. – 20. Februar 2026 in Präsenz in Genf: Auf der Tagesordnung bei diesem Termin standen: Ernennung des Vorsitzes, Erarbeitung der Regeln für den Ablauf der Arbeiten sowie die Diskussion erster Papiere, wie H.-Günter Heiden berichtet.

Link: https://www.ohchr.org/en/hrc-subsidiaries/iwg-older-persons

Für den Beginn der inhaltlichen Arbeit sind je zwei fünftägige Sitzungen im Jahr, jeweils in Genf, vorgesehen. Im Jahr 2026 waren bzw. sind diese Termine 13.-17. Juli und 26.-30. Oktober. Im Jahr 2027 sollen die Sitzungen vom 19.-23. Juli sowie vom 1.-5. November stattfinden. Die Sitzungen der IGWG in Genf werden auch über das UN-WebTV gestreamt:

Link: https://webtv.un.org/en

So wichtig der Prozess für die Stärkung der Rechte älterer Menschen - vor allem auch nach den Erfahrungen während der Corona-Pandemie und der vielfältigen Diskriminierung älterer Menschen - ist, so besteht auch die Befürchtung, dass es in einer neuen Altenrechtskonvention Rückschritte gegenüber der UN-Behindertenrechtskonvention geben könnte, wenn die Behindertenbewegung nicht aufpasst. Dies könnte nach Ansicht von H.-Günter Heiden vom NETZWERK ARTIKEL 3 gerade bei den Themen von "Selbstbestimmung", "De-Institutionalisierung" oder auch "Frauen mit Behinderung" der Fall sein. Das NETZWERK ARTIKEL 3 will sich daher u.a. auch in enger Zusammenarbeit mit der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) und deren Dachorganisation Disabled People' International (DPI) aktiv in den Prozess einmischen, um eine echte Stärkung der Rechte auf Selbstbestimmung und Teilhabe älterer Menschen zu erreichen.