Bremen: Horst Frehe als Vorstand der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) und der Assistenzgenossenschaft Bremen geG (AG) sowie als ehrenamtlicher Sprecher des Forums behinderter Juristinnen und Juristen (FbJJ) sieht durch die Einschränkungen der Krankenkassen die Intensivpflege bei behinderten Menschen, die diese selbst oder mit Pflegediensten organisieren, massiv gefährdet. Der langjährig in der Behindertenpolitik Aktive hat daher zusammen mit anderen Juristinnen und Juristen aus dem Forum behinderter Juristinnen und Juristen (FbJJ) einen Gesetzentwurf geschrieben, um einen Ausweg zu schaffen.
Bisher haben Menschen mit Behinderungen über das Persönliche Budget die Möglichkeit, auch ihre „Außerklinische Intensivpflege“ mit eigenen Pflegekräften in der eigenen Häuslichkeit selbstbestimmt im Rahmen des sogennanten Persönlichen Budgets zu organisieren. Dafür müssen sie eine Zielvereinbarung mit den Pflegekassen schließen. Nun verlangen die Krankenkassen, dass sie nur noch intensivmedizinisch ausgebildete Pflegefachkräfte einstellen dürfen. Die sind aber von behinderten Menschen, die ihre Pflege mit eigenen Assistenzkräften nach dem sogenannten „Arbeitgebermodell“ selbst anstellen wollen, nicht zu finden. Nur noch intensivmedizinisch geschultes Fachpersonal einstellen dürfen, würde ihre bisherige Lebenssituation in der häuslichen Pflege unmöglich machen. Ein solches Team zusammenzustellen, ist auf dem leer gefegten Arbeitsmarkt für Pflegekräfte schier unmöglich, schildert Horst Frehe die Problematik.
„Viele Eltern behinderter Kinder oder erwachsene behinderte Menschen haben seit vielen Jahren gelernt, wie man zum Beispiel bei der Beatmung mit den Geräten umzugehen hat, wie sie die Lunge absaugen müssen und vor allem, was in Krisen zu tun ist. Sie haben sich selbst Fachpersonal herangezogen, das sie geschult und eingewiesen haben. Diese sollen sie künftig nicht mehr beschäftigen können. Stattdessen sollen sie nur ausgebildete Pflegefachkräfte mit einer dreijährigen Erfahrung auf einer Intensivstation beschäftigen oder einstellen dürfen, die auf dem Arbeitsmarkt selbst von Fachkliniken kaum zu finden sind“, kritisiert Horst Frehe. .
Horst Frehe sieht hierin eine Verletzung von Grundrechten und hat daher zusammen mit anderen Juristinnen und Juristen aus dem Forum behinderter Juristinnen und Juristen (FbJJ) einen Gesetzentwurf geschrieben, um einen Ausweg zu schaffen. „Wenn die Krankenversicherungen keine geeigneten Fachkräfte stellen können – was bereits jetzt der Fall ist – dürfen behinderte Menschen selbst entscheiden, wen sie für geeignet halten und zu wem sie Vertrauen haben, die Pflege zu machen. Diese müssen von der behinderten Person selbst, ihren Eltern oder Sorgeberechtigten angeleitet und weitergebildet werden, um die gleiche Qualität zu erreichen, wie durch Pflegefachkräfte. Würde eine solche Gesetzesänderung nicht stattfinden, müssten zum Beispiel alle behinderten Menschen, die künstlich beatmet werden, in ein Heim, eine Klinik oder eine sogenannte Intensivpflege-Wohngemeinschaften wechseln und könnten ihre Pflege nicht mehr selbst in die Hand nehmen. Das würde ihr Leben extrem gefährden und zumindest stark einschränken“, erklärte Horst Frehe.
Der Jurist plädiert dafür, auch die Hürden für ambulante Pflegedienste, wie seiner Assistenzgenossenschaft, nicht so hoch zu setzen, dass sie keine Menschen mit Intensivpflegebedarf mehr versorgen können. Die Assistenzgenossenschaft hat einige wenige Assistenznehmer*innen, die für die Beatmung zusätzlich einen Intensivpflegedienst einsetzen müssen. Für einige von Ihnen wäre es aber besser, die Assistent*innen der Genossenschaft dafür ausbilden und einsetzen zu können. Das wäre dann mit dem vom Forum behinderter Juristinnen und Juristen entwickelten Gesetzentwurf, der die einschränkenden Aktivitäten der Krankenkassen verhindern soll, möglich.