Dresden, 18. August 2025: Der sächsische Landesinklusionsbeauftragte Michael Welsch begrüßt die Berufung der Dresdner Behindertenbeauftragten Manuela Scharf in das Kuratorium der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung (SLpB). Manuela Scharf ist zugleich Mitglied des sächsischen Landesbeirates für Inklusion der Menschen mit Behinderungen. "Zum einen ist gerade für Menschen mit Behinderungen der Zugang zu politischer Bildung von besonderer Bedeutung, da er die Grundlage für eine umfassende gesellschaftliche Partizipation und Mitgestaltung bietet. Zum anderen geht es darum, die Perspektiven und Anliegen von Menschen mit Behinderungen noch stärker in der politischen Bildungsarbeit zu berücksichtigen. Ich freue mich, dass mit der Berufung einer Interessenvertreterin der Menschen mit Behinderungen auf diesen Aspekten künftig noch größeres Augenmerk liegen wird, erklärte Michael Welsch. Für das NETZWERK ARTIKEL 3 ist dies eine gute Nachricht für den weiteren Weg zur Inklusion.
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Manuela Scharf teilte nach ihrer Berufung in das Kuratorium mit: „Ich bin der SLpB schon länger über verschiedene Kooperationen insbesondere im Vorfeld von Wahlen verbunden. Ich freue mich über die Berufung, um die Erfahrungen, Bedarfe und Ideen der Menschen mit Behinderungen aus dem Landesinklusionsbeirat, aber auch aus dem Netzwerk inklusive politische Bildung (NipB), welches ich seit Gründung aktiv unterstütze, einbringen zu können. Ziel sollte aus meiner Sicht sein, bestehende und neue Angebote niedrigschwellig und barrierefrei zu gestalten sowie auch für die Ansprache von schwer erreichbaren Zielgruppen gemeinsam Ideen zu entwickeln.“
Bei der letzten Staatenprüfung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) für Deutschland im Sommer 2023 hatte der UN-Fachausschuss für die Rechte der Menschen mit Behinderungen Deutschland in mehreren Punkten kritisiert, die auch die politische Bildung für Menschen mit Behinderung betreffen: Demnach bestehen zahlreiche Mängel bei der Barrierefreiheit im Alltag, etwa beim Zugang zu Bildung, Kultur und (Freizeit-)Veranstaltungen. Politische Bildung ist somit für viele Menschen mit Behinderungen nur eingeschränkt zugänglich. Darüber hinaus befand der Ausschuss, dass Organisationen von Menschen mit Behinderungen nicht über ausreichende Ressourcen verfügen, um sich aktiv an der Ausarbeitung und Umsetzung von Gesetzen, Politikvorgaben, Programmen und Vorschriften zur Durchführung des Übereinkommens beteiligen zu können, heißt es in der Presseinformation des sächsischen Landesbehindertenbeauftragten.
Das Kuratorium der Landeszentrale besteht aus 21 Mitgliedern. Der Staatsminister für Kultus beruft zehn Sachverständige und auf Vorschlag des Landtages sind elf Mitglieder des Landtages für eine Legislaturperiode vertreten.