Karlsruhe: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Wünschen von Personen zur Auswahl ihres Betreuers einen Vorrang eingeräumt, und zwar selbst dann, wenn die Fortsetzung einer bestehenden Betreuung objektiv besser erscheint. Diese Entscheidung, auf die Henry Spradau mit seinem Bericht über eine entsprechende Entscheidung des Bundesgerichtshof vom Januar 2024 hinweist, ist für das NETZWERK ARTIKEL 3 eine gute Nachricht zur Inklusion.