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Daumen hochBerlin: Nach über dreijähriger intensiver Arbeit wurde am 16. Mai 2024 erstmals ein Tarifvertrag unterschrieben, der die Entlohnung und die Arbeitsbedingungen der Assistent*innen regelt, die im Arbeitgeber*innen-Modell tätig sind. Dazu hatten sich die behinderten Arbeitgeber*innen in Berlin vor drei Jahren zu der Arbeitsgemeinschaft der Arbeitgeber*innen mit persönlicher Assistenz (AAPA) zusammengeschlossen und mit Assistent*innen verhandelt, die sich im Landesbezirk Berlin der Dienstleistungs-Gewerkschaft ver.di organisiert hatten. Diese Information von Martin Seidler von der Arbeitsgemeinschaft der Arbeitgeber*innen mit persönlicher Assistenz (AAPA) in Berlin ist für das NETZWERK ARTIKEL 3 eine gute Nachricht zur Inklusion, denn dieser Tarifvertrag stärkt auch die Position behinderter Menschen, die ihre Assistenz selbst organisieren, in Berlin.

Der Tarifvertrag orientiert sich im inhaltlichen Aufbau und in der Tarifstruktur am Tarifvertrag für die Beschäftigten der Bundesländer (TV L). Gemäß eines so genannten „Tätigkeitsmerkmals Persönliche Assistenz“, das zuvor im Rahmen der Tarifverhandlungen der Assistenzdienste mit ver.di entwickelt wurde, werden die Assistent*innen in die Entgeltgruppe (EG) 5 eingruppiert. Während das Land Berlin die hinsichtlich Vergütung bzw. gezahlten Zuschlägen gleichen Haustarifverträge der beiden großen Berliner Assistenzdienste anstandslos refinanziert, kämpfen die behinderten Arbeitgeber*innen nun schon seit fast drei Jahren um die (dauerhafte) Refinanzierung ihres Tarifvertrages, welcher der zuständigen Senatsverwaltung seit Sommer 2021 in Form einer so genannten Niederschriftserklärung vorliegt.

Obwohl das Arbeitgeber*innen-Modell auch nach Umsetzung des Tarifvertrags für das Land Berlin kostengünstiger ist als die Versorgung durch einen Assistenzdienst, wird jede Kostenposition hinterfragt und die Refinanzierung des Tarifvertrags über das Jahr 2025 hinaus von der Finanzlage des Landes Berlin abhängig gemacht. Die Tatsache, dass dies klar rechtswidrig ist, kümmert die zuständige Senatsverwaltung nicht, wie es im Bericht von Martin Seidler heißt. Ein großer Streitpunkt sei vor allem die Finanzierung der Rufbereitschaft, das heißt die Vergütung der Zeit, in der sich eine Assistenzkraft bereithält, um im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls sofort einspringen zu können.

Die Arbeitsgemeinschaft der Arbeitgeber*innen mit persönlicher Assistenz (AAPA) plant, den Tarifvertragstext in absehbarer Zeit Interessierten zu Verfügung zu stellen. Weitere Informationen gibt’s unter: www.aapa-berlin.de