Schutz 0811

Berlin, 14. Juli 2025: "Das Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes soll im Sommer 2025 im Kabinett behandelt und danach im Bundestag verabschiedet werden. Das Gesetz ist nicht zustimmungsbedürftig." Dies teilte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit einer Meldung vom 9. Juli auf seiner Internetseite mit. Der angekündigte Link für weitere Informationen zum Gesetzgebungsverfahren bzw. zum Referentenentwurf ist noch nicht aktiviert. Die Ressortabstimmung für das Gesetzgebungsverfahren wurde bereits gestartet und nun warten die Verbände auf die Zusendung des Referentenentwurfs, denn die große Frage wird sein, wie das Ministerium die Verpflichtung privater Anbieter von Dienstleistungen und Produkten zur Barrierefreiheit bzw. angemessene Vorkehrungen hierfür konkret anpacken und in Gesetzesform bringen will.

Link zur Mitteilung des Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur geplanten Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes