Schutz 0811

Brüssel, 21. Juli 2025: "Horizontale Antidiskriminierungsrichtlinie gerettet", mit dieser positiven Nachricht kann die Europaabgeordnete der Grünen, Katrin Langensiepen in ihrem Sommer-Newsletter aufwarten. Auch wenn das noch lange nicht heißt, dass die Richtlinie endlich verabschiedet wird, aber immerhin konnte die Verbannung des Eintretens dafür aus dem Arbeitsprogramm der EU durch vielfältige Aktivitäten verhindert werden. Im Newsletter von Katrin Langensiepen heißt es u.a.: "Die Europäische Kommission hat ihre Entscheidung zurückgenommen, die Horizontale Antidiskriminierungsrichtlinie aus dem Arbeitsprogramm zu streichen. Die Richtlinie soll Schutz vor Diskriminierung aufgrund von Alter, Behinderung, Religion, sexueller Orientierung oder Weltanschauung auf Bereiche wie Bildung, Gesundheit, Wohnen und soziale Dienste ausweiten, denn bislang gilt dieser Schutz nur im Arbeitsleben. Nach massivem Druck von Parlament, Zivilgesellschaft und einer Mehrheit der Mitgliedstaaten wird die Richtlinie nun weiterverhandelt." 

„Die heutige Entscheidung ist ein überfälliges Signal, dass die Europäische Union zu ihren Werten steht und ein Sieg für Millionen Menschen in Europa, die tagtäglich Diskriminierung erfahren, sei es wegen ihrer Behinderung, ihres Alters, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Religion oder ihrer Weltanschauung“, wird Katrin Langensiepen in einer Presseinformation der Europaparlamentsfraktion der Grünen zitiert. Und weiter heißt es dort: „Die Horizontale Anti-Diskriminierungsrichtlinie, ursprünglich 2008 von der Europäischen Kommission vorgeschlagen, zielt darauf ab, den Schutz vor Diskriminierung endlich auch außerhalb des Arbeitsmarktes zu gewährleisten, etwa im Zugang zu Bildung, Gesundheit, sozialer Sicherheit, Wohnraum und Dienstleistungen. Derzeit schützt EU-Recht nur vor Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf.“

„Seit 17 Jahren liegt diese Richtlinie auf dem Tisch, blockiert durch einzelne Mitgliedstaaten wie Deutschland, Italien und Tschechien. Unter der aktuellen dänischen Ratspräsidentschaft setzen wir nun alles daran, diese historische Lücke im EU-Antidiskriminierungsrecht endlich zu schließen“, so Katrin Langensiepen. Die Kommission hatte Ende 2024 angekündigt, die Richtlinie aus ihrem Arbeitsprogramm zu streichen, ohne Konsultation des Europäischen Parlaments oder der Zivilgesellschaft. Breite Kritik folgte aus dem Parlament, von Menschenrechtsorganisationen und von einer Mehrheit der Mitgliedstaaten. „Es wäre ein politisches Desaster gewesen, diese Richtlinie gerade in Zeiten, in denen Menschenrechte unter Druck geraten und rechte Kräfte in Europa versuchen, die Errungenschaften der Gleichstellungspolitik zurückzudrehen, zu streichen.“

Katrin Langensiepen verweist zudem auf die wirtschaftlichen Argumente für eine umfassende Gleichstellungspolitik. Laut einem Bericht des Europäischen Parlaments könnte die Umsetzung der Richtlinie helfen, jährlich bis zu 55 Millionen Euro durch verbesserte Gesundheit und Bildung einzusparen. „Antidiskriminierung ist ein sozialer, demokratischer und ökonomischer Imperativ. Jetzt ist es an der Zeit, den letzten Schritt zu gehen und diese Richtlinie endlich zu verabschieden. Europa darf bei Grundrechten keine Kompromisse machen“, betonte die Grünen-Politikerin, die seit einigen Jahren im Europäischen Parlament konsequent für die Selbstbestimmung und Gleichberechtigung nicht nur behinderter Menschen eintritt.

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