Schutz 0811

Berlin, 12. August 2025: "Der Gesetzentwurf zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) muss nun endlich kommen! Ich fordere die Bundesregierung dazu auf, den Gesetzgebungsprozess jetzt voranzubringen und den Entwurf endlich in die Verbändeanhörung zu geben. Menschen mit Behinderungen warten nun schon seit Jahren darauf – angekündigt wurde die Novelle des BGG bereits im Koalitionsvertrag der letzten Bundesregierung, nun ist sie Teil des 'Sofortprogramms‘, das die neue Regierung prioritär umsetzen wollte. Doch das ist bislang nicht passiert!" Diese Forderung hat der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, erhoben und über Facebook verbreitet. 

„Deutschland muss endlich barrierefrei werden, dazu haben sich Bund und Länder 2009 mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet. Deshalb muss die Novelle des BGG auch eine Verpflichtung der privaten Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit enthalten. Diese Verpflichtung muss notfalls auch gerichtlich durchsetzbar sein. Menschen mit Behinderungen und ihre Organisationen haben ein Recht darauf, den Entwurf des BGG einzusehen und zu sagen, was sie davon halten. Es ist eine Frage von Verlässlichkeit und Glaubwürdigkeit der Politik, hier endlich voranzukommen“, macht Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, deutlich.

Hintergrund:

Bevor ein Gesetzentwurf der Bundesregierung in den Deutschen Bundestag eingebracht wird, sind Fachkreise und Verbände, so ihre Belange berührt sind, möglichst frühzeitig zu beteiligen. Im Fall der Änderung des BGG wären das beispielsweise auch die Selbstvertretungsorganisationen und Verbände der Menschen mit Behinderungen. Diese Verpflichtung zur Verbändeanhörung ist in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (§ 47 GGO) geregelt. Die Verbände haben kein Vetorecht o. ä., können aber gegenüber dem federführenden Ressort ihre Positionen deutlich machen und fachliche Argumente einbringen. Gegenwärtig ist der Gesetzentwurf der Novelle des BGG noch nicht der Öffentlichkeit und auch nicht den Verbänden zugänglich.