Berlin, 15. November 2025: Der Satz "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" steht nunmehr seit 31 Jahren im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Am 15. November 1994 wurde diese Änderung nach Zustimmung durch den Bundestag und den Bundesrat in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes aufgenommen. Darauf hat der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen heute am 15. November 2025 in einem Facebook-Post aufmerksam gemacht. Auch für die vielen behinderten Menschen, die damals über Jahre hinweg für diese Verfassungsänderung und später für entsprechende Gleichstellungsgesetze und letztendlich für die UN-Behindertenrechtskonvention gekämpft haben, ist der 15. November ein Tag der Hoffnung und zum Feiern, auch wenn damit noch längst nicht alle Benachteiligungen beseitigt wurden. "Wir haben noch sehr viel für eine echte Gleichberechtigung und Inklusion zu tun", ist Prof. Dr. Sigrid Arnade von der LIGA Selbstvertretung überzeugt. Sie war damals zusammen mit H.-Günter Heiden, der ein Buch zum Prozess zur Verfassungsänderung geschrieben hat, eine treibende Kraft für die Veränderung.
Link zu Informationen in einfacherer Sprache
„Fakt ist … heute vor 31 Jahren wurde ein wichtiger Meilenstein für mehr Inklusion gelegt. Mit der Ergänzung des Artikel 3 im Grundgesetz wurde festgeschrieben, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf“, heißt es auf einem Sharepic das Jürgen Dusel auf Facebook veröffentlicht hat.
H.-Günter Heiden hat zur Geschichte der Aufnahme des Satzes „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ auch ein Buch mit dem Titel „Behindertenrechte in die Verfassung! Der Kampf um die Grundgesetzergänzung 1990-1994″ geschrieben.
Angaben zum Buch:
H.-Günter Heiden: „Behindertenrechte in die Verfassung! Der Kampf um die Grundgesetzergänzung 1990-1994″. Beltz Juventa (Weinheim Basel) 2024, 222 Seiten. Print: 38,- Euro, ePub und PDF 34,99 Euro. Erscheinungsdatum: 19. Juni 2024
Link zur Rezension von Marc von Miquel auf der Internetseite von BODYS






