Schutz 0811

Berlin, 21. November 2025: Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) für den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes wurde am 19. November 2025 an Verbände mit der Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 8. Dezember 2025 versandt. Nun hat das Ministerium den Referentenentwurf in sein Informationssystem auch online zur Verfügung gestellt. Die LIGA Selbstvertretung empfiehlt bei der Lektüre, einen genauen Blick auf die Vorschläge für die Änderung des §7 BGG Absatz 3 Satz 3 zu richten. Was anfangs schön klingt, endet mit der faktischen Freistellung von Unternehmen, indem es dort heißt: "Für Unternehmen im Sinne des Absatzes 2 gelten alle baulichen Veränderungen sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen als unverhältnismäßige und unbillige Belastung." Dieser Satz birgt nach Ansicht der LIGA Selbstvertretung die Gefahr, dass entgegen der Absicht des Geseztes private Anbieter von Dienstleistungen und Produkten so gut wie nichts nennenswertes für die Schaffung angemessener Vorkehrungen tun müssen.

Link zu Informationen in einfacherer Sprache

Link zum Referentenentwurf für die Reform des Behindertengleichstellungsgesetz vom 19.11.2025

Link zu den Informationen des BMAS zum Gesetzgebungsprozess