Berlin, 26. November 2025: Barrieren verletzen Grundrechte von Menschen mit Behinderungen. "Dieser Referentenentwurf zum BGG zementiert Barrieren für Jahrzehnte," stellt die behindertenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Corinna Rüffer fest, "statt sie entschlossen zu beseitigen." Nur die öffentlich zugänglichen Bereiche von Bundesbauten müssen demnach, wie Corinna Rüffer erklärt, barrierefrei werden - mit einer Übergangsfrist bis 2045! Das sieht die Bundestagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen besonders darum als Skandal, weil gerade ein Sondervermögen von 500 Milliarden Euro für moderne Infrastruktur bereitgestellt wurde. "Eine einmalige Chance unser Land so in Stand zu setzen, dass es für alle einfach funktioniert.", betont die Sprecherin dieser Partei.
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Angesichts des demographischen Wandels müsste Barrierefreiheit nach Überzeugung von Bündnis 90/ Die Grünen ohnehin ein Mega-Thema für alle sein. Aber Schwarz-Rot versteht nicht, dass Barrierefreiheit ein Qualitätsmerkmal moderner und inklusiver Gesellschaften ist.
Monatelang haben das Innenministerium und das Wirtschaftsministerium, nach Corinna Rüffers Worten, jede Verbesserung blockiert. Und am Ende haben sie sich in den wichtigen Punkten durchgesetzt. Private Anbieter von Waren und Dienstleistungen werden weiterhin nicht in die Verantwortung genommen. Zwar hält das Gesetz fest, dass Unternehmen Menschen mit Behinderungen nicht benachteiligen dürfen. Aber kosten darf und wird die Herstellung von Barrierefreiheit die Unternehmen nichts: „Alle baulichen Veränderungen sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen“ gelten laut Entwurf von vornherein als „unverhältnismäßige und unbillige Belastung“. Die behindertenpolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen stellt dazu fest: „Solch einen Satz in ein Gesetz für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen zu schreiben, spottet jeder Beschreibung.“ Und Schadensersatz können Betroffene laut Entwurf ohnehin nicht geltend machen, geschweige denn ihre Verbände. Ein Diskriminierungsverbot, das ausdrücklich keine Entschädigung zulässt, ist nichts anderes als ein Freibrief für Unternehmen weiterhin zu diskriminieren.
“ Dieser Entwurf ist eine vertane Chance.“ konstatiert Corinna Rüffer.






