Schutz 0811

Berlin, 1. Dezember 2025: Betroffene von Diskriminierung in Deutschland haben im europäischen Vergleich zu wenig Zeit, um gegen Diskriminierung vorzugehen. Das zeigt ein neues Kurzgutachten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes aus der Schriftenreihe "Standpunkte". Statt der bisher im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vorgesehenen zwei Monate sollten Betroffene künftig mindestens zwölf Monate Zeit haben, um diskriminierende Vorfälle melden zu können. "Wer diskriminiert wird, braucht Zeit – und keinen Zeitdruck", sagte die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman.

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„Deutschland ist mit seiner kurzen Frist im europäischen Vergleich kein Vorreiter, im Gegenteil: In vielen Ländern haben Betroffene drei bis fünf Jahre Zeit, um rechtliche Schritte einzuleiten“, erklärte Ferda Ataman. Eine Verlängerung der Frist würde nicht nur Betroffenen zugutekommen, sondern auch Unternehmen, so Ataman weiter. „Die kurze Frist eskaliert Konflikte, weil Menschen sich gezwungen fühlen, schnell zu klagen, obwohl viele lieber außergerichtliche Lösungen suchen würden.“ Während bei Verkehrsunfällen die Menschen drei Jahre Zeit hätten, rechtliche Schritte einzuleiten, blieben bei sexueller Belästigung oder Diskriminierung am Arbeitsplatz nur zwei Monate, so die Bundesbeauftragte.

Betroffene benötigen Zeit, um belastende Erlebnisse zu verarbeiten, sich beraten zu lassen und um fundierte Entscheidungen zu treffen. Viele wissen zudem gar nicht, dass sie innerhalb dieser kurzen Frist aktiv werden müssen. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes setzt sich daher für eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ein, die Betroffenen einen realistischen und fairen Zugang zu ihren Rechten ermöglicht. Eine längere Frist könne dazu beitragen, Konflikte einvernehmlich zu lösen und unnötige Gerichtsverfahren zu vermeiden.

Das Kurzgutachten aus der Schriftenreihe „Standpunkte“ finden Sie hier.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ist 2006 mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) gegründet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen oder antisemitischen Gründen, wegen des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Die ADS berät rechtlich, kann Stellungnahmen einholen und gütliche Einigungen vermitteln. Sie betreibt Forschung und Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Diskriminierung. Seit 2022 wird die Leitung der Stelle als Unabhängige Bundesbeauftrage für Antidiskriminierung vom Deutschen Bundestag gewählt.