Schutz 0811

Berlin, 1. Dezember 2025: "Für Unternehmen im Sinne des Absatzes 2 gelten alle baulichen Veränderungen sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen als unverhältnismäßige und unbillige Belastung." Dieser Satz, der sich im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für einen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) vom 19. November 2025 unter § 7 Absatz 3, Satz 3 befindet, ist einer der zentralen Aufreger, der derzeit die Diskussion um die seit langem versprochene Reform des Behindertengleichstellungsgesetz beherrscht. Denn im Kern bedeutet dieser Satz den Schutz der Diskriminierer unter den privaten Anbietern von Dienstleistungen und Produkten, die ihre Angebote nicht barrierefrei gestalten. Sie haben damit die perfekte Ausnahmegenehmigung, wenn entsprechende Änderungen bei der Erbringung der Dienstleistung als "unverhältnismäßige und unbillige Belastung" abgetan werden kann. Das Bundeswirtschaftsministerium habe sich nach Ansicht der LIGA Selbstvertretung durch ihre monatelange Blockadepolitik des Referentenentwurfs für die BGG-Reform auf ganzer Linie durchgesetzt, wenn diese Formulierung im weiteren Gesetzgebungsprozess so bleibt.

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In Absatz 2 des § 7 BGG, auf den sich diese allumfassende Ausnahmeregelung bezieht, heißt es: „Ein Unternehmer, der der Öffentlichkeit zur Verfügung stehende bewegliche Güter anbietet oder Dienst- oder Werkleistungen anbietet oder erbringt, darf Menschen mit Behinderungen bei dem Zugang zu und der Versorgung mit diesen Gütern und Dienstleistungen nicht benachteiligen.“ Wenn sich Unternehmen jedoch darauf berufen können, dass „alle baulichen Veränderungen sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen als unverhältnismäßige und unbillige Belastung“ gelten, wie in § 7 Absatz 3, Satz 3 ausgeführt wird, dann beißt sich hier die Katze in den Schwanz und passiert wieder einmal gar nichts. Denn Schadenersatzforderungen im Falle von Diskriminierungen durch private Anbieter von Dienstleistungen und Produkten sind im Referentenentwurf des BGG ebenfalls nicht vorgesehen.

Deshalb tut die Demonstration, zu der der Deutsche Behindertenrat für den 3. Dezember ab 10:00 Uhr vor dem Bundeswirtschaftsministerium am Invalidenpark (Seite Scharnhorststraße) in Berlin aufgerufen hat, dringend Not.

Link zum Referentenentwurf zur BGG-Reform