Schutz 0811

Berlin, 8. Dezember 2025: Heute, am 8. Dezember 2025, endet die Frist für die Abgabe von Stellungnahmen zum Referentententwurf des Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) vom 19. November 2025. "Für Unternehmen im Sinne des Absatzes 2 gelten alle baulichen Veränderungen sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen als unverhältnismäßige und unbillige Belastung." Dieser Satz, der sich im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter § 7 Absatz 3, Satz 3 befindet, ist einer der zentralen Aufreger, der derzeit die Diskussion um die seit langem versprochene Reform des Behindertengleichstellungsgesetz beherrscht. Denn im Kern bedeutet dieser Satz den Schutz der Diskriminierer unter den privaten Anbietern von Dienstleistungen und Produkten, die ihre Angebote nicht barrierefrei gestalten. Sie haben damit die perfekte Ausnahmegenehmigung, wenn entsprechende Änderungen bei der Erbringung der Dienstleistung als "unverhältnismäßige und unbillige Belastung" abgetan werden kann, so die Kritik der LIGA Selbstvertretung.

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Das Bundeswirtschaftsministerium hat sich nach Ansicht der LIGA Selbstvertretung durch ihre monatelange Blockadepolitik des Referentenentwurfs für die BGG-Reform auf ganzer Linie durchgesetzt, wenn diese Formulierung im weiteren Gesetzgebungsprozess so bleibt. Deshalb hat der Deutsche Behindertenrat auch am 3. Dezember vor dem Bundeswirtschaftsministerium in Berlin eine Protestveranstaltung für Barrierefreiheit durchgeführt.

Nach dem Ende der Stellungnahmefrist wird der Referentenentwurf eventuell noch abgeändert und dann als Gesetzentwurf für die Kabinettssitzung am 17. Dezember 2025 vorbereitet, wo der Gesetzentwurf dann nach derzeitigem Plan vom Bundeskabinett beschlossen werden soll. Daraufhin wird der Gesetzentwurf an den Deutschen Bundestag zur Beratung und Beschlussfassung gesandt. Damit sind dann die Abgeordneten des Deutschen Bundestages für das weitere Verfahren und eventuelle Änderungen des Gesetzentwurfs verantwortlich.

Link zum Referentenentwurf zur BGG-Reform