Schutz 0811

Kassel, 30. Dezember 2025: Nach der Ansicht von Ottmar Miles-Paul geht ein weiteres gutes Jahr für alldiejenigen zu Ende, die behinderte Menschen diskrimieren und daran nichts ändern wollen. Trotz einer kurzzeitigen Verunsicherung als im Dezember 2021 der Koalitionsvertrag der damaligen Ampelregierung veröffentlicht wurde, der entscheidende Gesetzesreformen für mehr Barrierefreiheit und gegen die Diskriminierung behinderter Menschen vorsah, ist es der Diskriminierungslobby auch dieses Jahr und auch unter der neuen schwarz-roten Regierung gelungen, solche für sie herausfordernden Veränderungen zu verhindern. In seinem Kommentar gratuliert kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul der Diskriminierungslobby für ihren anhalten Erfolg in Deutschland. Für 2026 kann er denjenigen, die von Diskriminierungen betroffen sind, leider nur bedingt Hoffnung machen.

Kommentar von kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul

Sie werden sich zum Jahresende wahrscheinlich nicht die Hände reiben, nicht einmal angesichts ihrer Erfolge Sektkorken knallen lassen oder gar den Kaviar auftischen. Denn sie sind so erfolgsverwöhnt, dass ihnen ihre Erfolge nach so vielen Jahren wahrscheinlich selbstverständlich erscheinen. Also nicht der Rede wert, um extra zu feiern. Die Rede ist von denjenigen und ihren Lobbyverbänden, die behinderte Menschen fortwährend diskriminieren und dies wohl auch in absehbarer Zukunft gedenken zu tun. Ohne dafür auch nur irgendwelche angemessenen Vorkehrungen zu schaffen oder gar entscheidende Maßnahmen für mehr Barrierefreiheit durchzuführen. Für sie war auch 2025 ein richtig gutes Jahr, so gut, dass es kaum einer Erwähnung bedarf, nicht einmal weitere Sonntagsreden von wegen Barrieren in den Köpfen und so.

Und dabei gab es zeitweilig für die Diskriminierer und ihre Lobby dieses Jahr durchaus Anlass, sich kleinere Sorgen zu machen. Nach der erfolgreichen Blockade von Veränderungen hin zu mehr Verpflichtungen zum Diskriminierungsschutz und zur Schaffung von Barrierefreiheit während der Ampelkoalition bis hin zu deren Bruch Anfang November 2024, wollte die neue Bundesregierung doch tatsächlich in ihren ersten 100 Tagen das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) reformieren. Die anscheinend „klassenkämpferisch“ veranlagte Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Bärbel Bas, hatte sogar Anfang Juli 2025 die Veröffentlichung eines Referentenentwurfs für die Reform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) angekündigt. Anfang August 2025 sollte der Gesetzentwurf sogar vom Bundeskabinett verabschiedet und in den Bundestag zur Debatte und Beschlussfassung eingebracht werden. Ja, da musste die Diskriminierungslobby mal kurz, aber nur ganz kurz, den verdienten Urlaub unterbrechen. Aber schnell konnte man wieder in den Flieger steigen, das in ihrer Hand befindliche Bundeswirtschaftsministerium hatte den schon weitgehend abgestimmten Referentenentwurf für die BGG-Reform kurzerhand blockiert. So kam es nicht einmal zur Möglichkeit der Stellungnahme der Verbände zu dem damaligen Entwurf. Zur Sicherheit hat man dem Innenministerium auch noch etwas Respekt eingehaucht, so dass dieses bei der Blockade des Gesetzes mitgemacht hat. Also Pustekuchen, nichts wurde Anfang August im Bundeskabinett verabschiedet und die Cocktails konnten wieder genüßlich von der Diskriminierungslobby geschlürft werden. Hunderttageprogramm der neuen Regierung hin oder her.

Die Sonne schien und der Himmel war blau, das Leben blieb schön, denn auch bei der Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ging nichts voran. Das war ganz im Sinne auch derjenigen, die nicht nur behinderte Menschen, sondern auch andere Bevölkerungsgruppen massiv diskriminieren. Welch erholsamer Urlaub das auch dieses Jahr war. So diskriminierte man sich weiterhin recht unbehelligt in den Herbst hinein. Die Zwischenrufe von irgendwelchen Behinderten konnte man weitgehend ignorieren. Die Brandmauer gegen verschärfte Vorschriften gegen Diskriminierungen und zur Barrierefreiheit stand und zeigte sich geschlossen. Das Wirtschafts- und das Innenministerium blockierten munter weiter. Da konnten noch so viele schöne Reden gehalten oder Ankündigungen gemacht werden von denjenigen, die wenigstens ein bisschen mehr Barrierefreiheit oder gar mehr Diskriminierungsschutz wollen.

Und dann gab es eine kleine Unachtsamkeit. Man hatte sich schon im Gänseessen geübt und die Betriebsfeiern für die Vorweihnachtszeit geplant, man war also etwas abgelenkt. Es war aber nur eine kurzfristige, kleine Unachtsamkeit der erfahrenen Diskriminiererlobby. Als am 19. November 2025 plötzlich der Referentenentwurf für die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) zur Anhörung an die Länder und die Verbände versandt wurde, mussten die Lobbyisten kurzfristig wieder ran. Da hatte diese anscheinend tatsächlich „klassenkämpferisch“ veranlagte Bundesarbeits- und -sozialministerin irgendeine Lücke genutzt. Diese wurde jedoch schnell wieder geschlossen. Es war ein Leichtes, die für den 17. Dezember 2025 geplante Verabschiedung des Gesetzentwurfs im Bundeskabinett für die BGG-Reform zu stoppen. Wozu hält man sich den ein Bundeswirtschaftsministerium und spendet kräftig an die Parteien? So manche nicht so gut mit der Lobby der Diskriminierer Vertraute konnten diesen Schritt nicht recht nachvollziehen. Der Referentenentwurf für die BGG-Reform war doch schon so weichgespült, dass sie sich fragten, was die Diskriminierungslobby denn noch alles nicht wollten.

Das hörige Wirtschaftsministerium hatte doch schon dafür gesorgt, dass den Diskriminierern auch zukünftig kein Ungemach droht und deren Handschrift im Referentenentwurf wohlklingend verankert: „Für Unternehmen im Sinne des Absatzes 2 gelten alle baulichen Veränderungen sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen als unverhältnismäßige und unbillige Belastung.“ Auf diesen Satz, der sich im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter § 7 Absatz 3, Satz 3 befindet, konnte die Diskriminierungslobby doch schon stolz sein. Er bot die perfekte Ausnahmegenehmigung, wenn entsprechende Änderungen bei der Erbringung der Dienstleistung als „unverhältnismäßige und unbillige Belastung“ abgetan werden kann. Dies bestätigte nicht zuletzt die Kritik der LIGA Selbstvertretung. Doppelt genäht hält aber wohl besser, vor allem in der Vorweihnachtszeit, in der so manche zu menschlichen Zügen neigen. Also durfte man hier nicht nachgeben und die Entscheidung im Kabinett wurde erfolgreich vertagt.

Gab es kurzfristig eine kleine Verunsicherung, dass ein Entwurf für die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) noch vor der Weihnachtspause auf den Tisch kommen könnte, so konnte auch das verhindert werden. Ein schönes Weihnachtsfest im nicht barrierefreien Feriendomizil war also auch dieses Jahr gesichert. Das gesparte Geld für irgendwelche Anpassungen in Sachen Barrierefreiheit konnte in noch teurere Geschenke investiert werden. Welch schöne Weihnachten das wieder waren.

Und die Aussichten für 2026 sind auch nicht schlecht. Denn anscheinend ist die Diskriminierungslobby auf dem besten Wege den ohnehin schon für die Betroffenen miserablen Referentenentwurf noch schwächer auszugestalten. Wenn alles glatt läuft, kommt ein richtig schwaches Gesetz, das die Diskriminierer auch weiterhin zu nichts herausfordert. Vor allem wäre dann wahrscheinlich wieder für einige Jahre Ruhe an dieser Front, denn die Regelungen müssen ja noch evaluiert werden. Dafür soll das Arbeits- und Sozialministerium ruhig etwas Geld in die Hand nehmen, denn ein solches Forschungsprojekt sollte mindestens drei bis vier Jahre laufen. Man muss ja schließlich einen längeren Prozess beobachten. Die Champagnergläser können also an Silvester wieder einmal gut gefüllt erhoben werden. Ein richtig gutes Jahr für die Diskriminierer und ihre Lobby geht wieder einmal zu Ende. Zu Ende, ohne dass man sich übermäßig anstrengen musste. Man hat ja nun eine recht gute Regierung an seiner Seite und da sind ja noch die Barrieren in den Köpfen, die zuerst beseitigt werden – eine richtig schwierige Aufgabe, die noch sehr viele Jahre dauern kann.

Wer sich für Nachrichten zur Reform des AGG und BGG interessiert, das Projekt Diskriminierungsschutz verbessern des NETZWERK ARTIKEL 3 hat einige auf der Projektseite dokumentiert.

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