Schutz 0811

Berlin, 11. Februar 2026: Nach Ansicht der Sprecherin der LIGA Selbstvertretung Prof. Dr. Sigrid Arnade passt der heute am 11. Februar vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetz zum Zeitgeist. Einem Zeitgeist, in dem Minderheitenrechte nicht gestärkt, sondern geschreddert werden. Ihre Kritik an dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, der nun von den Bundestagsabgeordneten beraten werden muss und hoffentlich noch entscheidet verändert wird, konzentriert Sigrid Arnade auf den Schutz von Unternehmen statt der Diskriminierten und auf die begrenzten Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung. 

„Private Unternehmen müssen nichts tun. Das ist eine Verschlechterung gegenüber der derzeit geltenden Gesetzeslage. Man hat den Eindruck, dass nicht Menschen mit Behinderungen vor der Willkür von privaten Unternehmen, sondern dass private Unternehmen vor den rechtlich verbrieften Ansprüchen behinderter Menschen geschützt werden sollen“, bringt Sigrid Arnade die Enttäuschung vieler auf den Punkt, die gehofft hatten, dass private Anbieter von Dienstleistungen und Produkten zur Barrierefreiheit oder zumindest zur Erfüllung angemessener Vorkehrungen verpflichtet werden.

Der Kern der Kritik vieler Akteur*innen liegt im §7 des Gesetzentwurfs begründet. Dort heißt es in Absatz 3, dass eine Benachteiligung vorliegt, wenn „einem Menschen mit Behinderungen angemessene Vorkehrungen, die für den Verpflichteten keine unverhältnismäßige und unbillige Belastung darstellen, versagt werden.“ Soweit so gut, gäbe es da nicht den Zusatz: „für Unternehmer im Sinne des Absatzes 2 gelten alle baulichen Veränderungen sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen als unverhältnismäßige und unbillige Belastung.“ Unternehmen müssen also nichts tun, lässt sich dies einfach übersetzen.

Die Beschränkung auf die Feststellungsklage ist ein weiterer Kritikpunkt der Sprecherin der LIGA Selbstvertretung: „Selbst, wenn es gelingen sollte, einem privaten Unternehmen einen Gesetzesverstoß nachzuweisen, bleibt das folgenlos: kein Schadensersatz, kein Beseitigungsanspruch. Also: Unternehmen müssen nichts oder weniger als nichts tun. Das passt zum Zeitgeist: Minderheitenrechte werden nicht gestärkt, sondern geschreddert.“

Link zum vom Bundeskabinett am 11. Februar 2026 beschlossenen Gesetzentwurf für die Reform des Behindertengleichstellungsgesetz