Berlin, 12. Februar 2026: "BGG-Reform: Ein vergiftetes Geschenk – Bundeskabinett zementiert Diskriminierung in der Privatwirtschaft", so bringt das Aktionsbündnis AbilityWatch die Kritik am Kabinettsbeschluss für die Gesetzesreform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), durch das eigentlich ein Sprung nach vorne in Sachen Barrierefreiheit erreicht werden sollte, auf den Punkt. "Was die Bundesregierung als Fortschritt für die Barrierefreiheit feiert, entpuppt sich bei genauem Hinsehen als historischer Sündenfall. AbilityWatch warnt: Dieser Entwurf bewahrt nicht Menschen vor Diskriminierung, sondern Unternehmen vor der Barrierefreiheit", heißt es weiter auf der Internetseite von AbilityWatch.
Mit der am 11. Februar 2026 erfolgten Kabinettsbefassung zur Novellierung des BGG wollte die Bundesregierung eigentlich die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen. Doch statt Barrieren abzubauen, erhalten private Unternehmen nun einen staatlich besiegelten Freibrief, diese einfach stehen zu lassen, heißt es vonseiten von AbilityWatch.
Der „Bärendienst“: Gesetzliche Legitimation für Barrieren
Der Kern der Kritik von AbilityWatch liegt in der Ausgestaltung der sogenannten „angemessenen Vorkehrungen“. Während das Gesetz vorgibt, den Zugang zu Gütern und Dienstleistungen in der Privatwirtschaft zu regeln, hebelt es diesen Anspruch im selben Atemzug wieder aus.
In § 7 Abs. 3 Nr. 3 des Entwurfs wird festgelegt, dass für private Unternehmer „alle baulichen Veränderungen sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen immer als unverhältnismäßige und unbillige Belastung“ gelten, unabhängig vom konkreten Aufwand.
„Das ist kein Fortschritt, das ist Etikettenschwindel“, erklärt Raúl Krauthausen. „Indem der Gesetzgeber pauschal festschreibt, dass jede bauliche Anpassung für die Wirtschaft auf Dauer unzumutbar ist, zerschlägt er die moralische und rechtliche Basis für eine barrierefreie Gesellschaft. Behinderten Menschen wird hier ein Bärendienst erwiesen: Die Bundesregierung segnet de facto die Diskriminierung ab, solange sie hinter einer Stufe oder einer zu schmalen Tür stattfindet.“
Besonders perfide ist nach Ansicht von AbilityWatch das bewusste Missverständnis des Konzepts der „angemessenen Vorkehrungen“. Während die UN-Behindertenrechtskonvention hierunter Maßnahmen versteht, die eine gleichberechtigte Teilhabe erst ermöglichen, reduziere der Gesetzentwurf dies auf rein reaktive „individuelle, praktikable Lösungen vor Ort“. Damit werde das Konzept ad absurdum geführt: Statt struktureller Barrierefreiheit, die im Vorfeld geplant wird, werde Inklusion zum spontanen „Gnadenakt“ degradiert.
Dabei existieren wirkungsvolle Regelungen zur Barrierefreiheit und Antidiskriminierung in vielen Ländern, so beispielsweise in den USA oder Österreich. Deutschland kennt bisher keine allgemeine Verpflichtung für Unternehmen zur diskriminierungsfreien Erbringung von Dienstleistungen oder Produkten. Mit dem nun vorliegenden Kabinettsbeschluss bleibt es dabei.
Zwei-Klassen-Teilhabe und mutlose Regelungen. Auch bei der Qualität der Dienstleistungen bleibt der Entwurf weit hinter den Notwendigkeiten zurück. Der Fokus liegt rein auf dem physischen Zugang, lässt aber die Servicequalität (wie Anmeldevoraussetzungen, Wartezeiten, Service-Umfang, etc.) völlig außer Acht. Damit bleibt die „Zwei-Klassen-Gesellschaft“ im Alltag – etwa in der Gastronomie, beim Reisen oder bei Events – zementiert, kritisiert AbilityWatch.
Juristisches Achselzucken statt echter Konsequenzen
Besonders bitter stößt die Regelung zu Schadensersatzansprüchen bei AbilityWatch auf. Während gegen öffentliche Stellen bei Diskriminierung zumindest eine auf 1.000 Euro begrenzte Entschädigung für Nichtvermögensschäden möglich ist, gehen Betroffene bei privaten Unternehmen völlig leer aus. Wer diskriminiert wird, kann lediglich ein Schlichtungsverfahren anstreben – für die Privatwirtschaft kaum mehr als ein „juristisches Achselzucken“.
„Der vorliegende Entwurf ist in seiner jetzigen Form ein Rückschritt für die Behindertenpolitik in Deutschland. Er schafft nur Rechtssicherheit für Diskriminierende und nimmt Menschen mit Behinderungen die argumentative Basis für gleichberechtigte Teilhabe. Wir fordern den Bundestag auf, diesen Sündenfall im parlamentarischen Verfahren zu stoppen und entweder echte Verpflichtungen für die Privatwirtschaft einzuführen oder diesen Bereich komplett neu zu verhandeln“, fasst Nancy Poser die Kritik zusammen.






