Schutz 0811

Berlin, 13. Februar 2026: "Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sollte in Behindertenbenachteiligungsgesetz (BBG) umbenannt werden." Mit diesem kreativen Vorschlag reagiert das NETZWERK ARTIKEL 3 auf die weitere Verschlechterung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG). Schon im Entwurf vom November 2025 wurde privaten Unternehmen zugesichert, keinerlei Maßnahmen ergreifen zu müssen, um behinderten Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. Mit dem jetzt vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf sind zudem Beweiserleichterungen entfallen und selbst staatliche Stellen müssen unabhängig vom tatsächlichen Schaden maximal 1.000 Euro Schadensersatz zahlen. "Trotz all der kritischen Stellungnahmen der Behindertenverbände zum Novemberentwurf sind die Grausamkeiten nicht etwa reduziert, sondern im Gegenteil noch potenziert worden," konstatiert Prof. Dr. Sigrid Arnade vom Vorstand des Netzwerks. "Die Verbände hätten statt durchgearbeiteter Stellungnahmen einfach leere weiße Blätter abgeben sollen – das Resultat wäre vermutlich dasselbe. Aber wir hätten Ressourcen sparen können".

Als außerordentlich kränkend und demütigend empfindet die Vorstandsfrau des NETZWERK ARTIKEL 3 die Ignoranz und Nichtachtung gegenüber Menschen mit Beeinträchtigungen in Deutschland, die die Bundesregierung mit diesem Gesetzentwurf zum Ausdruck bringt. Bereits seit der Grundgesetzergänzung von 1994 setze sich die Behindertenbewegung dafür ein, dass das Benachteiligungsverbot behinderter Menschen endlich auch für den privaten Sektor in geltendes Recht umgesetzt werde. „Von Legislaturperiode zu Legislaturperiode werden wir vertröstet, aber nichts geschieht“, weiß die Aktivistin zu berichten. Da bliebe nur der Ausweg, sich entweder in eine Depression zurückzuziehen, oder als ihrer Ansicht nach bessere Alternative, sich mit einer Portion schwarzen Humors zu trösten, beispielsweise mit einem modifizierten bekannten Spruch: Und aus der Bundesregierung sprach im November 2025 eine Stimme zu mir: „Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen!“, und ich lächelte und war froh, und 2026 kam es schlimmer…!

Zum NETZWERK ARTIKEL 3

Das NETZWERK ARTIKEL 3 – Verein für Menschenrechte und Gleichstellung Behinderter ist ein bundesweit arbeitendes Netzwerk der Gleichstellungsinitiativen, das sich einer menschenrechtsorientierten Sichtweise von Behindertenpolitik verschrieben hat.