Berlin, 10. März 2026: Wie schwer sich die derzeitige Bundesregierung damit tut, benachteiligte Menschen vor Diskriminierungen zu schützen und Barrierefreiheit bzw. angemessene Vorkehrungen hierfür zu verlangen, das hat diese mit dem Beschluss des Gesetzentwurfs für die Reform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) zum Ärger vieler behinderter Menschen, ihrer Angehörigen und Verbände bereits anschaulich gezeigt. Aber auch bei der längst überfälligen Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) scheint die Bundesregierung nicht handlungsfähig zu sein. Denn seit Wochen warten die von Diskriminierungen Betroffenen und ihre Verbände auf die Veröffentlichung eines entsprechenden Referentenentwurfs. Denn eigentlich ist dessen Verabschiedung durch das Bundeskabinett schon für den 25. März 2026 vorgesehen. Aber auch diese Pläne wurden ähnlich wie beim Behindertengleichstellungsgesetz schon mehrfach verschoben. Für die Anhörung der Verbände scheint angesichts dieser Uneinigkeit in der Bundesregierung wahrscheinlich wenig Zeit zu verbleiben, wenn der Entwurf dann irgendwann einmal veröffentlicht wird.
Während denjenigen, die in Deutschland von Diskriminierungen betroffen sind, befürchten, dass sich ihre Situation mit dem zunehmenden Erstarken der AfD noch verschärft, scheint die derzeitige Bundesregierung nur ein begrenztes Interesse zu haben, ihre Möglichkeiten für einen besseren Schutz vor Diskriminierungen zu nutzen. Bei zunehmend schwieriger Mehrheitsbildungen in den Parlamenten wäre nun nach Ansicht vieler Verbände dringender Handlungsbedarf angesagt. Die Reform des AGG, die schon von der Ampelregierung vorgesehen war, wird allerdings immer weiter aufgeschoben. Viele fragen sich daher, wo denn nun endlich der Referentenentwurf für die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz bleibt.






