Berlin, 11. März 2026: Am 11. Februar 2026 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf für die Reform des Behindertengleichstellungsgesetz beschlossen und damit auf den Weg zur Debatte und zum Beschluss des Gesetzes, das eigentlich die Barrierefreiheit verbessern soll, durch den Bundestag freigegeben. Doch auch der Bundesrat hat ein Wörtchen mitzureden, wie die Gesetzesreform aussehen sollte. Deshalb hat die LIGA Selbstvertretung an die Sozialminister*innen und -senator*innen sowie an die Behindertenbeauftragten der Bundesländer appelliert, für die Streichung der massiven Ausnahmen von Unternehmen bei der Herstellung von Barrierefreiheit und für angemessene Vorkehrungen einzutreten.
Dabei geht es der LIGA Selbstvertretung vor allem um die Änderung des in § 7 (Benachteiligungsverbot), Absatz 3, Nummer 3 des Gesetzesentwurfs gewählte Formulierung der Bundesregierung. Demnach wird „Unternehmern, die der Öffentlichkeit Güter und Dienstleistungen“ anbieten, ein Freibrief zur Diskriminierung ausgestellt. Dort gelten nach der derzeitigen Formulierung nämlich „alle baulichen Veränderungen, sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen als unverhältnismäßige und unbillige Belastung“.
„Schlimm genug, dass die Bundesregierung damit in einem Gesetzentwurf die Botschaft an Unternehmen sendet, dass diese in Sachen Verbesserung der Barrierefreiheit nichts tun müssen. Auch kleinere angemessene Vorkehrungen bei Dienstleistungen könnten von Unternehmen nun als ‚unverhältnismäßige und unbillige Belastung‘ deklariert werden. Wenn eine solche Formulierung vom Deutschen Bundestag verabschiedet und vom Bundesrat unterstützt würde, wäre dies ein fatales Signal an Millionen von behinderten Menschen und stünde der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und dem Benachteiligungsverbot für behinderte Menschen im Grundgesetz entgegen. Denn im Kern bedeutet diese Formulierung, dass auch kleinere Maßnahmen bzw. angemessene Vorkehrungen, wie die Anbringung eines Haltegriffs oder Hilfen bei der Bestellung oder an der Kasse, die als Änderung einer Dienstleistung interpretiert werden können, von Unternehmen nicht durchgeführt werden müssen. Und dies obwohl mit der Gesetzesreform eigentlich mehr Barrierefreiheit und Teilhabe geschaffen werden sollte.“ So heißt es u.a. in dem vom Sprecher der LIGA Selbstvertretung, Ottmar Miles-Paul, versandten Schreiben an die Minister*innen und Behindertenbeauftragten.
Und weiter schrieb er: „Ich bitte Sie daher im Namen der Mitgliedsorganisationen der LIGA Selbstvertretung einen ernsthaften Blick auf dieses Gesetzgebungsverfahren zu richten und mit Ihren Kolleg*innen im Bundesrat nach Lösungen zu suchen, dass Barrieren bei der Erbringung von Dienstleistungen und bei Produkten wirklich abgebaut werden bzw. angemessene Vorkehrungen für die Teilhabe behinderter Menschen getroffen werden müssen. Denn Barrieren erhöhen die Abhängigkeit behinderter Menschen von Assistenz und Eingliederungshilfen – und dies kann nicht im Sinne des Bundes, der Länder und der Kommunen sein.“






