Berlin, 27. März 2026: 17 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland am 26. März 2009 rühmt sich die Bundesregierung, dass mit der Novelle des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) jetzt auch die Privatwirtschaft zu angemessenen Vorkehrungen verpflichtet werden soll. Ein Blick in den Gesetzentwurf zeigt jedoch nach Ansicht der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL), wie es den vermeintlich Verpflichteten im Gesetz leicht gemacht wird, sich durch eine "unverhältnismäßige Belastung" hinauszureden. Denn sobald bauliche Veränderungen oder Änderungen an Produkten und Dienstleistungen erforderlich sind, sei die Unverhältnismäßigkeit auch für angemessene Vorkehrungen "pauschal" anzunehmen. "So wird das Konzept der angemessenen Vorkehrungen, wie es in der UN-Behindertenrechtskonvention verankert ist, ad absurdum geführt", heißt es in einer Presseinformation der ISL.
„Schlimm liest sich im aktuellen Gesetzentwurf, dass Menschen mit Behinderungen weiterhin auf die Willkür anderer angewiesen sind. Wenn Barrierefreiheit nicht hergestellt ist oder nicht ausreicht, schafft das Gesetz im aktuellen Entwurf zu leicht die Möglichkeit für Ausreden, auch die angemessenen Vorkehrungen zu versagen. Es grenzt so weiterhin Menschen von ihrem Recht auf gleichberechtigte Teilhabe aus. Menschenrechtsbasierte Teilhabepolitik sieht anders aus“, empört sich Markus Ertl, Sprecher für Barrierefreiheit der ISL, „denn die Privatwirtschaft aus der Verantwortung zu nehmen – indem angemessene Vorkehrungen pauschal als unverhältnismäßig benannt werden – ist eine Sauerei!“
In ihrer Stellungnahme zum BGG erkennt auch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes in den genannten Ausnahmen einen Widerspruch zu völkerrechtlich verbindlichen Vorgaben. Ebenso kritisiert der Bundesrat den Gesetzesentwurf diesbezüglich in seiner Empfehlung vom 13.3.2026 und erinnert die Bundesregierung daran, dass der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen Deutschland 2023 dazu aufgefordert hat, die Barrierefreiheit insbesondere beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen zu verbessern. Gleichzeitig sieht der Bundesrat die Betroffenen durch diesen Gesetzesentwurf auch weiterhin nur wieder zu Bittstellenden degradiert, die ihre Teilhabe nur willkürlich und durch immer wieder neu ausverhandelte Lösungen erarbeiten müssen.
„Wir trauen der Privatwirtschaft deutlich mehr zu!“, betont Markus Ertl. „Wir sehen gleichzeitig auch die Innovationschancen und die Wirtschaftlichkeit bei einer klareren Pflicht zur Barrierefreiheit und angemessenen Vorkehrungen. Andere Länder, wie beispielsweise unser Nachbar in Österreich, sind heute bereits weiter.“
Der Gesetzgeber muss nach Ansicht der ISL dringend an dieser und weiteren Stellen – wie der fehlenden Regelung zum Schadenersatz oder der Vertretungsbefugnis für Verbände in Gerichtsverfahren – nachbessern. Bis dahin sieht die ISL das Gesetz sehr kritisch und fordert die Bundestagsabgeordneten auf, ein Behindertengleichstellungsgesetz zu verabschieden, das sich an der UN-Behindertenrechtskonvention orientiert und damit Inklusion von Menschen mit Behinderungen voranbringt und nicht verhindert.






