Berlin, 16. April 2026: Viele Menschen mit Behinderungen werden nach dem vorliegenden Entwurf für ein Behindertengleichstellungsgesetz nach Ansicht des Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) wegen vieler Ausnahmeregelungen und der fehlenden wirksamen Rechtsdurchsetzung deutliche Rückschritte hinnehmen müssen. Beispielsweise fest eingebaute Rampen (Klapprampen sind oft zu steil), die für Menschen mit Behinderungen und Familien mit Kinderwagen absolut notwendig sind, müssten nicht mehr umgesetzt werden. "Dies ist absolut inakzeptabel. Grundlage muss sein, dass Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen, so auch bei baulichen Maßnahmen, zum Standard erklärt wird und private Unternehmen auch zu Barrierefreiheit verpflichtet werden, so Verena Gotzes, Vorsitzende des BSK.
Neben dieser Verpflichtung fordert der Verband von der Regierungskoalition angesichts der Absetzung der für heute, den 16. April 2026 ursprünglich vorgesehenen Bundestagsdebatte zum Gesetzentwurf zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetztes eine umfassende Überarbeitung und die Verankerung von Sanktionsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen gegenüber privaten Anbietern von Gütern und Dienstleistungen. Dazu zählt auch die Ausweitung des Verbandsklagerechts auf private Unternehmen.
„Es darf nicht sein, dass Menschen mit Behinderungen im Rahmen der Regelung zu den angemessenen Vorkehrungen ihr Recht auf Barrierefreiheit wie es die UN-Behindertenrechtskonvention fordert, mit privaten Anbietern von Gütern und Dienstleistungen selbst aushandeln müssen und die Privatunternehmen überwiegend alle Maßnahmen ablehnen können. So verkommt die menschenrechtlich geforderte umfassende Barrierefreiheit zum Wunschkonzert“, ergänzt Karl Finke, BSK-Vorstandsmitglied. Dies sei angesichts des demographischen Faktors sowie der stark steigenden Zahl von Menschen mit Behinderungen und mit Pflegebedarf fatal und schädlich für die Mitentscheidung vieler Menschen sowie für unsere Demokratie.
Der Referentenentwurf war aus Sicht von Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände schon unzureichend und dieser wurde nun noch von dem Koalitionspartner CDU und insbesondere dem Wirtschaftsministerium deutlich verschlechtert. Eine Regelung von angemessene Vorkehrungen zu vereinbaren, muss konform mit der UN-Behindertenrechtskonvention erfolgen, fordert der BSK.
Abschließend fordert die BSK-Vorsitzende Verena Gotzes und das Vorstandsmitglied Karl Finke, „die politischen Vertreterinnen und Vertreter der Regierungskoalition und den Bundeskanzler auf, Menschen mit Behinderungen nicht weiter als übermäßige Belastung und als Kostenfaktor zu betrachten. Dies ist menschenunwürdig und rückwärtsgewandt. Wir fordern im Rahmen der ersten Lesung die Regierungskoalition und die Opposition auf, sich für qualitative Verbesserungen einzusetzen.“






