Schutz 0811

Berlin, 6. Mai 2026: Das Bündnis AGG Reform‑Jetzt! begrüßt den Kabinettsbeschluss zur Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vom 6. Mai 2026 als überfälligen Schritt, kritisiert jedoch, dass der Entwurf deutlich hinter den Anforderungen an einen wirksamen Diskriminierungsschutz zurückbleibt.  Das AGG gilt seit 2006 und braucht dringend ein Update. Die Realität von Diskriminierung in Deutschland hat sich verändert, die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hat sich weiterentwickelt, und die Zahl der Betroffenen bleibt hoch. Trotzdem bleibt der Gesetzentwurf hinter diesen Entwicklungen zurück, heißt es vonseiten des AGG-Bündnis. "Der Entwurf ist halbherzig und berücksichtigt die strukturellen Probleme des AGGs nicht. Statt kleiner Korrekturen ist ein mutiger Schritt hin zu einem durchsetzungsstarken Antidiskriminierungsgesetz erforderlich", betonte Eva Maria Andrades, Geschäftsführerin des Antidiskriminierungsverbandes Deutschland (advd).

Der Gesetzentwurf enthalte nur punktuelle Verbesserungen. Dazu gehöre zum Beispiel ein besserer Schutz vor sexueller Belästigung sowie bei Diskriminierung wegen Schwangerschaft und Mutterschaft. Außerdem sollen Betroffene künftig mehr Zeit haben, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Zentrale Defizite – insbesondere bei der Rechtsdurchsetzung - würden nicht ausreichend adressiert. Auch wichtige Reformanliegen wie die Gleichstellung aller Diskriminierungsmerkmale im Zivilrecht und der umfassende Schutz vor Diskriminierung durch öffentliche Stellen fehlten weiterhin.

„Die vorgesehene Stärkung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist grundsätzlich positiv, greift jedoch zu kurz und setzt die Vorgaben der EU nicht vollständig um. Ohne weiterreichende Befugnisse wie Untersuchungsrechte, einer vollständigen Unabhängigkeit und ausreichenden Ressourcen wird sie ihre Wirkung nicht voll entfalten können“, heißt es vonseiten des Bündnis. Das Bündnis AGG Reform ‑ Jetzt! fordert daher im parlamentarischen Verfahren substanzielle Nachbesserungen. Dazu zählen insbesondere:

  • eine deutliche Stärkung der Rechtsdurchsetzung, etwa durch kollektive Klagemöglichkeiten und längere Fristen,
  • Schutz auch vor Diskriminierung durch staatliche Stellen,
  • die Ausweitung des Diskriminierungsschutzes auf den sozialen Status, der Sprache, der Staatsangehörigkeit, einer chronischen Erkrankung, des Körpergewichts und der familiären Fürsorgeverantwortung.
  • mehr Kompetenzen, Unabhängigkeit und eine bessere Ausstattung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, sowie eine konsequente und ambitionierte Umsetzung europäischer Vorgaben.