Schutz 0811

Berlin, 30. August 2026: Die Qualifikation steht im Lebenslauf, nicht im Display der Waage. Trotzdem machen hochgewichtige Menschen immer wieder die Erfahrung, dass nicht ihr Können, sondern ihr Gewicht im Vordergrund steht, auch wenn es für die Aufgaben überhaupt kein Faktor ist. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll genau solchen grundlosen Benachteiligungen einen Riegel vorschieben, doch bei Gewichtsdiskriminierung greift es nicht. Körpergewicht ist keine der in § 1 AGG genannten Diskriminierungskategorien. Eine Schutzlücke, die in der laufenden AGG-Reform geschlossen werden könnte. Deshalb bittet die Gesellschaft gegen Gewichtsdiskriminierung, die Petition des Bündnis AGG Reform Jetzt! mit dem Titel "Echter Schutz vor Diskriminierung - für ein wirksames Gleichbehandlungsgesetz" zu unterzeichnen und andere darauf hinzuweisen.

Der aktuelle Entwurf zur Überarbeitung des Gesetzes bleibt nach Ansicht der Gesellschaft gegen Gewichtsdiskriminierung weit hinter den Forderungen der Verbände zurück. "Viele von Ihnen haben sich dem Bündnis angeschlossen und streiten gemeinsam für einen wirksamen und effektiven Diskriminierungsschutz. Wir gehören dazu und haben die Forderung eingebracht, dass Körpergewicht in § 1 AGG aufgenommen werden muss. Deine Stimme ist damit eine Stimme für ein #AGGmitGewicht", heißt es im Rundbrief der Gesellschaft gegen Gewichtdiskriminierung.

Gleichzeitig könne mit der Petition auch die vielen weiteren Forderungen der Bündnismitglieder unterstützt werden, die täglich von Diskriminierung Betroffene bei der Durchsetzung ihrer Rechte beraten und unterstützen. Sie wüssten genau, wo das Gesetz in der Praxis nicht tauge, betonte der Verband.

Link zur Petition zur AGG Reform

www.agg-reform.jetzt