Berlin, 8.11.2023: Quer durch die Behindertenverbände besteht Einigkeit darüber, dass die Antidiskriminierungsregelungen in Sachen Barrierefreiheit bzw. die Verpflichtung zu angemessenen Vorkehrungen hierfür endlich für private Anbieter von Dienstleistungen und Produkten entscheidend verbessert werden müssen. Anlässlich einer heute am 8. November 2023 von 14:00 bis 16:00 Uhr vom Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages durchgeführten öffentlichen Anhörung, die auch im Livestream des Bundestages auf www.bundestag.de übertragen wird, haben sich im Vorfeld der Anhörung eine Reihe von Behindertenverbänden zu Wort gemeldet. Das zuständige Bundesjustizministerium müsse nun endlich liefern und seine Pläne für gesetzliche Regelungen vorlegen, damit eine entsprechende Partizipation bei diesem für sehr viele Menschen wichtigen Gesetzgebungsverfahren gewährleistet werden kann, fordert beispielsweise das NETZWERK ARTIKEL 3.
„Diskriminierungsschutz verbessern“, so lautet der Titel eines Projektes des NETZWERK ARTIKEL 3, durch das die Partizipation bei der Weiterentwicklung des Diskriminierungsschutzes gestärkt werden soll. Und genau an dieser Partizipation mangelt es bisher aufgrund des weitgehenden Schweigens des Bundesjustizministeriums in dieser Sache. Das Bundesjustizministerum habe in einzelnen Briefen zwar angekündigt, dass bis zum Ende des Jahres entsprechende Vorschläge erarbeitet und eine Partizipation der verschiedenen Verbände gewährleistet werden soll, doch bisher findet so gut wie kein Dialog mit dem für die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlugnsgesetzes (AGG) verantwortlichen Ministerium statt.
„Die heutige Anhörung, die aufgrund eines Antrags der Linksfraktion überhaupt erst zustande gekommen ist, ist daher eine gute Gelegenheit das Thema zu diskutieren und verstärkt in die Öffentlichkeit zu tragen. Denn tagtäglich werden in Deutschland ganz unterschiedliche Menschen diskriminiert, ohne dagegen ernsthafte Handlungsmöglichkeiten zu haben. Hoffentlich findet diese Anhörung auch Gehör im Bundesjustizministerium und den Regierungsfraktionen, denn die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes darf nicht weiter auf die lange Bank geschoben werden“, betont Ottmar Miles-Paul vom NETZWERK ARTIKEL 3. „Nicht die Diskriminierer müssen geschützt werden, sondern die Diskriminierten.“