Berlin, 6.1.2024: In einem Brief vom Juli 2023 an die LIGA Selbstvertretung, die sich wegen der im Koalitionsvertrag verankerten Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) an Bundesjustizminister Buschmann gewandt hatte, machte die Staatssekretärin im Bundesministerium der Justiz, Dr. Angelika Schlunck, deutlich, dass das Gesetzesvorhaben im Jahr 2023 zunächst ministeriumsintern bearbeitet werde. Im Anschluss daran verbleibe genügend Zeit für eine intensive Erörtertung der Vorschläge. Der Sprecher der LIGA Selbstvertretung, Ottmar Miles-Paul, weist nun darauf hin, dass das Jahr 2023 zu Ende gegangen ist. Einer intensiven Erörterung der Vorschläge des Bundesjustizministeriums für die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) stehe aus Sicht des breiten Bündnisses AGG Reform Jetzt also nichts mehr im Wege, wenn diese denn nun endlich veröffentlicht würden.
„Es ist gut, dass das Bundesministerium der Justiz mit dem Schreiben an die LIGA Selbstvertretung, das in ähnlicher Form auch an andere Akteur*innen versandt wurde, endlich offiziell auf die Forderungen eines breiten Bündnisses für eine umfassende Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) reagiert. Angesichts der Tatsache der bereits bisher äusserst schleppenden Umsetzung des im Koalitionsvertrag verankerten Vorhabens ist die erneute Vertröstung aber alles andere als befriedigend. Benachteiligte Menschen, die sich in vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens nach wie vor massiven Diskriminierungen ausgesetzt sehen, haben wenig Verständnis dafür, dass sie fast 17 Jahre nach Verabschiedung des Gesetzes immer noch auf eine längst überfällige Reform warten müssen. Jeder Tag mit weiteren Diskriminierungen ist ein Tag zu viel. Das muss auch das Bundesjustizministerium endlich verstehen“, hatte Ottmar Miles-Paul als Sprecher der LIGA Selbstvertretung, dem Zusammenschluss von Selbstvertretungsorganisationen behinderter Menschen auf Bundesebene, bereits am 1. August 2023 erklärt. Daran hat sich in der Zwischenzeit nichts geändert. „Jetzt gilt es also, dass die Reformvorschläge auf den Tisch kommen, ein gutes Partizipationsverfahren durchgeführt wird und ein Gesetzentwurf möglichst schnell in den parlamentarischen Entscheidungsprozess kommt“, erklärte Ottmar Miles-Paul.