Berlin, 21.5.2024: "Die Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman sieht dringenden Handlungsbedarf beim Schutz von Minderheiten. Sie fordert eine Ausweitung des Artikels 3 des Grundgesetzes - dieser sei bislang 'löchrig'." Darüber hat die tagesschau am Pfingstsonntag berichtet. Die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung Ferda Ataman hat mit der von ihr geäußerten Kritik auch die Forderungen vieler Verbände nach einer dringend notwendigen Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) mit befördert. Denn 75 Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes gelte es nun, den Schutz benachteiligter Gruppen besonders im Hinblick auf die zunehmenden antidemokratischen Tendenzen und der damit verbundenen Diskriminierungen zu stärken.
„Die Bundesbeauftragte erinnerte im Zuge ihrer Forderung daran, dass Menschen mit Behinderungen bis zum Jahr 1994 nicht im Grundrechtskatalog berücksichtigt waren. Queere Menschen warteten bis heute darauf, dass es ein Diskriminierungsverbot wegen der sexuellen und geschlechtlichen Identität im Grundgesetz gibt. Zu queeren Menschen zählen etwa Homosexuelle und Transpersonen. Auch vor Altersdiskriminierung schütze das Grundgesetz bisher nicht – anders als das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Laut Ataman gehe es einer Demokratie nur so gut, wie es ihren Minderheiten geht“, heißt es im tagesschau-Bericht.
Link zum tagesschau-Bericht vom 19. Mai 2024
Natalie Rosenke von der Gesellschaft gegen Gewichtsdiskriminierung hatte zuletzt bei einer Veranstaltung zum 75jährigen Bestehen des Grundgesetzes für das Bündnis AGG Reform Jetzt darauf hingewiesen, dass in Artikel 3 des Grundgesetzes noch Platz ist. Menschen, die aufgrund ihres Gewichts diskriminiert werden, haben derzeit nur wenig Möglichkeiten, um gegen Diskriminierungen vorzugehen. Deshalb müsse auch das AGG dringend reformiert werden.