AGG in Kraft
Nach mehrwöchiger Verzögerung ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) am 18.08.2006 in Kraft getreten. Die Regelungen, die auch den Diskriminierungsschutz für behinderte Menschen gewährleisten sollen, wurden im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 39, S. 1897 ff verkündet.
Das AGG ist der Artikel 1 im Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung.
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