Aktuelles
Termin-Update: Staatenprüfung jetzt doch schon 2014!
Erfreuliche Nachrichten kommen aus Genf! Sah es zunächst so aus, als ob die Staatenprüfung für Deutschland vor dem UN-Fachausschuss zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention erst im Jahr 2015 stattfinden könnte, so hat der Ausschuss am letzten Freitag nun die endgültige Terminierung und die Benennung der Länderberichterstatter vorgenommen. Danach wird die "List of Issues", also die Frageliste der Vorprüfung bereits in der 11. Sitzung beschlossen, die vom 31. März bis 11. April 2014 in Genf stattfindet. Die eigentliche Prüfung erfolgt dann im September 2014. Berichterstatterin für Deutschland ist das Ausschussmitglied Diane Mulligan aus Großbritannien.
Menschenrechtsreport zum Thema Behinderung
Von links nach rechts: Dr. Detlef Eckert (Sprecher der BRK-Allianz), Tom Koenigs MdB (Vorsitzender des Menschenrechtsausschusses), Katrin Werner MdB, Dr. Sigrid Arnade ( Sprecherin der BRK-Allianz), H.- Günter Heiden (BRK-Allianz), Dr. Ilja Seifert (MdB), © BRK-Allianz
In Berlin wurde am 19. Januar 2012 ein breites Bündnis von Organisationen der Zivilgesellschaft, die „BRK-Allianz“ gegründet. Diese Allianz hat sich zum Ziel gesetzt, den ersten Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) durch einen „Parallelbericht“ kritisch zu kommentieren.
Weiterlesen: Breites Bündnis der Zivilgesellschaft für UN-Bericht
Allianz der Zivilgesellschaft zur UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) in Vorbereitung – Geschäftsstelle bei NETZWERK ARTIKEL 3 e.V.
Im Rahmen einer Auftaktveranstaltung der Monitoring-Stelle zur Parallelberichterstattung an den UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD-Ausschuss) wurden in Berlin erste Verabredungen für die Gründung einer Allianz der Zivilgesellschaft (BRK-Allianz) getroffen, die das Berichtsprüfungsverfahren für die Bundesrepublik begleiten will. Aktueller Anlass für diese Veranstaltung ist der 1. Staatenbericht der Bundesregierung an den CRPD-Ausschuss, der voraussichtlich am 3. August 2011 vom Bundeskabinett verabschiedet werden soll und vom CRPD-Ausschuss geprüft werden wird. Ziel dieser Konferenz war es, den Grundstein für eine koordinierte Parallelberichterstattung der deutschen nichtstaatlichen Organisationen zu legen.
Ziele und Aufgaben des NETZWERK ARTIKEL 3
- Vernetzung:
überparteiliche, verbands- und behinderungsübergreifende Vernetzung aller Einzelpersonen, Projekte und Organisationen, die sich für Gleichstellung und die Umsetzung des Artikel 3 GG und des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) einsetzen. - Beschwerdestelle:
Dokumentation und Weiterleitung von Diskriminierungstatbeständen, Erarbeitung von regelmäßigen Berichten zur Umsetzung des Benachteiligungsverbotes unter besonderer Berücksichtigung der Belange behinderter Frauen. - Gesetzesvorbereitung:
Sammlung und Koordinierung konkreter Vorschläge zur Schaffung von kommunalen, landes- und bundesweiten Regelungen zur Gleichstellung für behinderte Menschen. Die Anliegen behinderter Frauen finden darin besondere Beachtung.