Am ersten Veranstaltungstag soll ein breiter Bogen über die hiesigen Entwicklungen und Aktivitäten gespannt werden: Angefangen von der aktuellen Entwicklung auf Bundesebene mit dem begonnenen Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik mit dem SGB IX und dem Behindertengleichstellungsgesetz, über die Notwendigkeit der Schaffung eines zivilrechtlichen Antidiskriminierungsgesetzes und von Ländergleichstellungsgesetzen bis zu Beschlüssen und Aktivitäten für barrierefreie Kommunen. Abgerundet wird der erste Tag durch die Arbeit in Workshops, dabei soll besonders im Workshop zur Gleichstellung behinderter Frauen die Entwicklung hinsichtlich der notwendigen Sexualstrafrechtsreform bearbeitet werden.
Am zweiten Veranstaltungstag steht dann die internationale Entwicklung im Vordergrund, die der deutschen Gleichstellungspolitik in der Vergangenheit immer wieder wichtige Impulse gegeben hat. Dabei sollen die Erfahrungen mit den Standard Rules der Vereinten Nationen und die Aktivitäten für eine UN-Konvention zur Behindertenpolitik genau so im Mittelpunkt stehen, wie die Entwicklungen auf der Ebene der Europäischen Union und deren Antidiskriminierungspolitik für behinderte Menschen.
Neben einführenden Fachvorträgen werden die Themen in Foren vertieft und in Workshops Handlungsperspektiven für die Zukunft erarbeitet. Folgende Schwerpunkte werden während der Tagung u.a. behandelt: