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(Entwurf) UN-Konvention
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Die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen erarbeiten seit 2002 eine  UN- » Konvention zum Schutz und der Förderung der Rechte und der Würde von Menschen mit Behinderungen «. In dem derzeitigen Entwurf sind zwar die Menschenrechte behinderter Bürgerinnen und Bürger recht gut verankert, aber die Genderperspektive fehlt nahezu im gesamten Dokument. Die besonderen Bedürfnisse oder Diskriminierungen von Frauen mit Behinderungen werden kaum erwähnt oder berücksichtigt. Bislang bleiben behinderte Frauen unsichtbar.

Um aber in den UN-Mitgliedsstaaten und in der Gesellschaft das Bewusstsein für die spezifischen Diskriminierungen von Frauen mit Behinderungen zu schärfen und damit über ihre Situation berichtet wird, ist es unerlässlich, die Genderperspektive aufzunehmen. Die bereits bestehende  UN- » Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau « ist in dieser Hinsicht unzureichend, da ihr die Behindertenperspektive fehlt. Deshalb sind die Staaten, die diese Konvention unterzeichnet haben, nicht verpflichtet, über die Situation behinderter Frauen zu berichten.

Auf diesem Hintergrund haben das NETZWERK ARTIKEL 3 e.V. und der Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD) diese Kampagne gestartet, um behinderte Frauen in der UN-Konvention sichtbar zu machen. Ergänzungsvorschläge  zum Konventionsentwurf wurden ausgearbeitet.

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